2522/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.08.2009
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BM für europäische und internatonale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen haben am
18. Juni 2009 unter der Zl. 2504/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend die „Visavergabe an die Staatsbürger von Kasachstan“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Seit November 2008 ist Österreich in Kasachstan mit einer Botschaft in Astana vertreten.
Ungarn vertritt zudem Österreich bei der Erteilung von Schengen-Visa in Almaty. Im
Zeitraum November und Dezember 2008 wurden an der Österreichischen Botschaft (ÖB)
Astana 137 Visa, bei 4 erfassten Ablehnungen, erteilt.

Vor der Eröffnung der ÖB Astana fiel Kasachstan m den Amtsbereich der ÖB Moskau, die im
angefragten Zeitraum rund 800 Visa, bei 15 erfassten Ablehnungen, erteilte. Die
Ablehnungsgründe werden derzeit nicht statistisch erfasst. Darüber hinaus fand eine
Schengen-Vertretung durch die deutsche Botschaft in Almaty statt.

Die Zahl der Visaanträge ist abhängig von der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung
eines Landes. Die Entwicklung der lokalen Kaufkraft, Veränderungen von Reisetrends und
auch die Ausgestaltung der Flugverbindungen führen häufig zu Fluktuationen in den
Visazahlen.

 

 


Zu Frage 7:

Bei Vorliegen der vollständigen Dokumentation kann von einer Bearbeitungsdauer von zwei
Wochen ausgegangen werden. Allerdings kann diese Zeit bei Vorliegen komplexer
Anträge oder in Spitzenzeiten überschritten werden.