2524/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.08.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen haben am
18. Juni 2009 unter der Zl. 2506/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
die „Visavergabe an die Staatsbürger von Kirgisistan“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Österreich
wird in Kirgisistan von Deutschland bei der Erteilung von Schengen-Visa
vertreten, da dort
keine österreichische Berufsvertretungsbehörde besteht.
Im
angefragten Zeitraum wurden von den deutschen Behörden vertretungsweise
insgesamt
rund 1.000 Visa ausgestellt.
Die Zahl der
Visaanträge ist abhängig von der politischen und wirtschaftlichen
Entwicklung
eines Landes. Die Entwicklung der lokalen Kaufkraft, Veränderungen von
Reisetrends und
auch
die Ausgestaltung der Flugverbindungen führen häufig
zu Fluktuationen in den
Visazahlen.
Im Falle einer Schengenvertretung kommt es zu keiner Ablehnung von
Visaanträgen. Bei
Vorliegen von Visaversagungsgründen wird dem Visawerber von der
Schengenvertretung
empfohlen sich an die
zuständige österreichische Vertretungsbehörde zu wenden.
Zu Frage 7:
Bei
Vorliegen der vollständigen Dokumentation kann von einer Bearbeitungsdauer
von
wenigen Arbeitstagen
ausgegangen werden. Allerdings kann diese Zeit bei Vorliegen
komplexer Anträge oder in Spitzenzeiten überschritten werden.