2573/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.08.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0030-I/PR3/2009

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

Wien, am     . August 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordneten zum Nationalrat Kickl und weitere Abgeordnete haben am 1. Juli 2009 unter der Nr. 2586/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kanzlerfest am ÖBB-Gelände gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 8 und 10:

Ø      Aus welchen Gründen hat man das ÖBB-Gelände als Veranstaltungsort gewählt?

Ø      Wird das Gelände, auf dem das Fest stattfindet, von der ÖBB kostenlos zur Verfügung gestellt?

Ø      Wenn ja, welche Gegenleistungen wurden der ÖBB als Ausgleich zugesagt?

Ø      Wenn ja, inwieweit steht die Erhöhung der ÖBB-Fahrpreise am Tag des Kanzlerfestes mit diesem in Zusammenhang und inwieweit werden die aufgrund der Fahrpreiserhöhung zusätzlichen Einnahmen der ÖBB zur Abdeckung der durch das Kanzlerfest entstehenden Kosten verwendet?

Ø      Wenn nein, wie hoch sind die Miet- und sonstigen Kosten, die seitens der ÖBB in Rechnung gestellt werden?

Ø      Inwieweit kommt es durch das Kanzlerfest zu Einschränkungen bei der ÖBB wie insbesondere Zugsverspätungen und –ausfällen?

Ø      Welche ÖBB-Manager sind bei diesem Fest eingeladen?

Ø      Ist es üblich, dass die ÖBB Party-Locations zur Verfügung stellt und wenn ja, an wen und wie oft pro Jahr werden Räumlichkeiten der ÖBB für Veranstaltungen, die nicht die ÖBB durchführt, vermietet?

Ø      Wie hoch waren jeweils in den letzten 5 Jahren die Einnahmen der ÖBB aus der Vermietung von Objekten für die Durchführung von Nicht-ÖBB-Veranstaltungen?

Ø      Inwieweit ist seitens der ÖBB geplant, bei einem Erfolg dieses Festes den Unternehmenszweck zu erweitern und auf „Durchführung von Veranstaltungen aller Art“ auszudehnen?

 

Diese Fragen betreffen keine Angelegenheiten der Verwaltung im Ressortbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

 

Zu Frage 9:

Ø      Müssen die Ministerien für Veranstaltungen in Räumlichkeiten der ÖBB Miete etc. zahlen, wenn ja, welche Ministerien haben diese Möglichkeit bislang in Anspruch genommen und sind die Kosten gleich hoch wie für private Mieter und Veranstalter?

 

Seitens meines Ressorts wurden nach mir vorliegenden Informationen keine Räumlichkeiten der ÖBB für Veranstaltungen angemietet. Ob bzw. allenfalls inwieweit andere Ministerien Räumlichkeiten der ÖBB für Veranstaltungen nutzen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.