2627/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.09.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am       September 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0138-I/4/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2613/J vom 2. Juli 2009 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich, mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Der unter Beachtung der geltenden Bilanzierungsvorschriften aufgestellte Jahresabschluss 2008 weist einen Jahresüberschuss auf. Das Aktiengesetz normiert für einen derartigen Fall keine Ausschüttungsbeschränkung.

 

Zu 2.:

Die Dividende wurde auf Basis des Jahresabschlusses 2008 für das Geschäftsjahr 2008 bezahlt. Die Zeichnung von Partizipationskapital erfolgte im März bzw. Mai 2009. Zwischen den beiden Sachverhalten besteht kein wie immer gearteter Zusammenhang.

 

Zu 3. und 4.:

Diese beiden Fragen haben keinen Bezug zum Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 5.:

Über das Ausmaß der Risikovorsorgen ist entsprechend den Bilanzierungsvorschriften von der Geschäftsleitung im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses zu entscheiden. Angesichts der Eintrübung der Wirtschaftslage im Jahr 2009 muss aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass sich die Kreditrisiken im Jahresverlauf erhöhen werden und dies sich in den Bilanzen 2009 der österreichischen Banken widerspiegeln wird.

 

Zu 6.:

Die erwähnten 3% betreffen die im Jahresabschluss 2008 auf Basis der am 31. Dezember 2008 gegebenen Sachlage gebildeten Risikovorsorgen. Bei der Beurteilung der Risikotragungsfähigkeit einer Bank sind neben den Risikovorsorgen Kreditsicherheiten, laufende Gewinne, stille Reserven und freie Eigenmittel zu berücksichtigen. Die von der Oesterreichischen Nationalbank durchgeführten Stress Tests haben, laut deren Angabe, für alle systemrelevanten österreichischen Banken, darunter auch die Erste Group Bank AG, eine ausreichende Kapitalisierung ergeben.

 

Zu 7.:

Der Ausdruck „non performing loans“ bezeichnet Kredite, bei denen der Schuldner mit der Erfüllung seiner Pflichten bereits in Verzug geraten ist und für die daher Wertberichtigungen zu bilden sind; er sagt aber nichts über den tatsächlichen Kreditausfall bzw. die Verlusthöhe aus. Zum einen kann sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners wieder verbessern; zum anderen werden im Fall des tatsächlichen Zahlungsausfalls vorhandene Kreditsicherheiten verwertet, wodurch der Verlust ausgeglichen bzw. gemildert wird.

 

Der Anteil der „non performing loans“ ist eine im Zeitablauf variable Größe und nach Märkten unterschiedlich.

 

Zu 8. und 9.:

Diese Fragen haben keinen Bezug zum Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 10.:

Firmenwerte aus Unternehmenskäufen sind im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses jährlich einem Werthaltigkeitstest („impairment test“ nach IRFS/IAS) zu unterwerfen. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Rumänien und die Konsequenzen für die dort tätigen Banken zum Jahresende sind angesichts der äußerst unsicheren Prognosesituation derzeit seriös nicht abschätzbar. Das Risiko einer außerplanmäßigen Abschätzung dürfte sich angesichts der Wirtschaftsentwicklung aber erhöht haben.

 

Zu 11. bis 13.:

Die FMA ist als weisungsfreie und unabhängige Behörde eingerichtet. Dementsprechend ist eine Einflussnahme des Bundesministeriums für Finanzen auf die Aufsichtstätigkeit ausgeschlossen. Im übrigen hat die FMA in der Vergangenheit bereits mehrfach bewiesen, die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften durch die Kreditinstitute rigoros zu überprüfen und Verstöße kompromisslos zu ahnden. Es ist davon auszugehen, dass dies auch in Zukunft so sein wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen