2641/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am 3. September 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0254-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2645/J betreffend „Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln im Jahr 2008“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juli 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Eine Aufschlüsselung in Herstellungs- und Handelsbetriebe ist auf Grund der sich nach dem geltenden Gewerbeschlüssel richtenden Statistik nicht möglich.

 

Die Anzahl der Gewerbeberechtigungen und weiteren Betriebsstätten zur Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen gem. § 94 Z 18 GewO 1994) laut Gewerbestatistik zum Stand 1. Jänner 2009 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:



Bundesland

Gewerbeberechtigungen

weitere Betriebsstätten

aufrecht

gelöscht

aufrecht

beendet

Burgenland

28

17

142

113

Kärnten

88

35

321

161

Niederösterreich

214

146

744

407

Oberösterreich

333

145

832

611

Salzburg

206

112

301

164

Steiermark

287

112

962

732

Tirol

224

107

312

215

Vorarlberg

62

50

144

113

Wien

32

39

175

99

Bundesgebiet

1474

763

3933

2615

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

 

Das Datenmaterial der Statistik Austria zeigt folgendes Bild:

 

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 2.261,2 Tonnen pyrotechnischer Artikel nach Österreich importiert (Feuerwerkskörper, Signal- und Hagelraketen, andere pyrotechnische Waren).

 

Aus EU-Staaten kamen davon im Jahr 2008 332,2 Tonnen, die wie folgt aufgeschlüsselt werden können:

·           Feuerwerkskörper: Deutschland 268,8 t, Niederlande 6,4 t, Spanien 0,1 t, Italien 4,4 t und Ungarn 0,1 t

·           Signal- und Hagelraketen, andere pyrotechnische Waren: Deutschland 33,5 t, Tschechische Republik 15,7 t, Schweden 0,5 t, Niederlande 0,2 t, Vereinigtes Königreich 0,1 t und Ungarn 2,4 t

 

Aus Drittstaaten wurden im Jahr 2008 insgesamt 1.929 Tonnen an pyrotechnischen Artikeln importiert.


Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Von den Gewerbebehörden wurde mir Folgendes mitgeteilt:

 

Im Burgenland, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien gibt es keine Herstellerbetriebe.

 

In Niederösterreich fanden drei Kontrollen in Herstellungsbetrieben statt. Es gab eine Beanstandung nach betriebsanlagenrechtlichen Bestimmungen. Eine Vorschreibung von Auflagen war jedoch nicht erforderlich.

 

In Oberösterreich und in Kärnten gab es im Jahr 2008 keine Kontrollen in     Herstellungsbetrieben.

 

In der Steiermark ist ein Herstellungsbetrieb für pyrotechnische Artikel bekannt. Die Betriebsanlage wird einmal jährlich überprüft. Es wurden keine Verstöße gegen gewerberechtlicher Vorschriften festgestellt und daher auch keine Auflagen erteilt.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Derartige Kontrollen fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Von den Gewerbebehörden wurde mir Folgendes mitgeteilt:

 

Im Burgenland wurden im Jahr 2008 insgesamt 24 Kontrollen durchgeführt.

 

In Kärnten wurden insgesamt 16 Betriebskontrollen durchgeführt, wobei keine Beanstandungen festgestellt werden konnten.

 

In Niederösterreich erfolgten im Jahr 2008 durch die Gewerbebehörden insgesamt 274 Kontrollen in Handelsbetrieben.

 

In Oberösterreich erfolgten im Jahr 2008 durch die Gewerbebehörden insgesamt 51 Kontrollen in Handelsbetrieben.

 

In Salzburg wurden im Jahr 2008 146 Betriebe von den Bezirksverwaltungsbehörden überprüft. Vorgefundene Mängel bezogen sich auf fehlende Feuerlöscher, fehlende/unrichtige Kennzeichnungen, fehlende Absperrmaßnahmen bei freistehenden Lagercontainern, freie Entnahmemöglichkeiten, Überschreitung der Höchstlagermengen, zu geringe Schutzzonen, elektrische Heizlüfter im Verkaufsstand, fehlende Gewerbeberechtigungen.

 

In der Steiermark wurden im Jahr 2008 rund 70 Kontrollen durchgeführt.

 

In Tirol wurden 2008 insgesamt 136 Kontrollen durchgeführt, bei denen es zu 20 Anzeigenerstattungen kam. In den meisten Bezirken werden Kontrollen der Händler mit pyrotechnischen Produkten von den Organen der Bezirksverwaltungsbehörden oder im Auftrag dieser durch die Polizeiinspektionen durchgeführt. Von einigen Bezirksverwaltungsbehörden wird jedes Jahr eine Liste aller Gewerbetreibenden, die zur Lagerung und zum Verkauf von pyrotechnischen Artikeln berechtigt sind, an das Bezirkspolizeikommando übermittelt. Den gesamten Dezember über werden von den einzelnen Polizeiinspektionen des jeweiligen Bezirkes Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen der Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004 und der unbefugten Gewerbeausübung durchgeführt. Diese Vorgangsweise wird seit Jahren praktiziert und hat sich sehr bewährt. In den letzten Jahren gab es daher hinsichtlich der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Pyrotechnik-Lagerverordnung bzw. der unbefugten Gewerbeausübung weniger Anzeigen durch die Polizei. Es mussten diesbezüglich auch kaum pyrotechnischen Artikel beschlagnahmt werden. Über die Anzahl der Kontrollen liegt nicht in allen Fällen Datenmaterial vor.

 

In Vorarlberg wurden sechs gewerbliche Betriebsanlagen im Zusammenhang mit dem Handel (Lagerung) von pyrotechnischen Artikeln überprüft. Weiters wurden zwölf Kontrollen bei Tankstellen, dabei sechs Kontrollen im Zuge von Bewilligungsverfahren, durchgeführt. Zudem werden Kontrollen aufgrund besonderer Verdachtsmomente sowie anlässlich besonderer Anlässe (z.B. Silvester) – in den meisten Fällen im Beisein des gewerbetechnischen Amtssachverständigen – durchgeführt.

 

In Wien wurden im Jahr 2008 von der gewerbetechnischen Abteilung (Magistratsabteilung 36) jeweils auf Ersuchen der Magistratischen Bezirksämter schwerpunktmäßig in der Zeit vor dem Jahreswechsel 141 Betriebe, die mit pyrotechnischen Artikeln handeln, überprüft. Dabei wurden im Wesentlichen die Betriebsanlagengenehmigungsbescheide der Gewerbebehörden und die einschlägigen Bestimmungen der Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004, BGBl. II Nr. 252/2004 als Grundlagen herangezogen. Beim Auftreten von Mängeln wurden bei den betroffenen Betrieben auch mehrfache Kontrollen durchgeführt.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 16 der Anfrage:

 

Grundsätzlich darf im Hinblick auf die in § 34 PyrotechnikG normierte Vollziehungszuständigkeit des Bundesministers für Inneres verwiesen werden. Bekannt sind jedoch Kontrollen fliegender Händler in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien.

 

Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 


Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:

 

Seitens der zuständigen Behörden erfolgt die Vollziehung der in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fallenden Bestimmungen im Wesentlichen unproblematisch. Sowohl was den Bereich des gewerblichen Betriebsanlagenrechts, als auch was den des beruflichen Gewerberechts betrifft, erweisen sich die bestehenden einschlägigen Regelungen als äußerst wirksam. Aus technischer Sicht ist anzumerken, dass Unfälle mit Personen- und Sachschaden fast ausschließlich durch missbräuchliche Verwendung entstehen.