2642/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 3. September 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0258-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2658/J betreffend „Umsetzung des Europäischen Paktes für die Jugend“, welche die Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Grundsätzlich verfolgt der Europäische Pakt für die Jugend, so wie auch der Gesamtrahmen der europäischen Jugendpolitik, folgende drei Ansätze:

 

1.       die Bereitstellung größerer Ressourcen, um jene Politikbereiche zu entwickeln, die junge Menschen besonders betreffen,

2.       die direkte Förderung junger Menschen als "Kapital" für die Erneuerung der Gesellschaft und als Beitrag zur Verwirklichung europäischer Werte und Ziele, und

3.       die Umsetzung der im Rahmen europäischer Politik diskutierten jugendpolitischen Belange auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene unter Einbezug der Jugendarbeit.

 

Mit den konkreten Forderungen des Paktes wird der Stellenwert der Jugendpolitik als Querschnittsmaterie hervorgehoben und gibt somit auch der Österreichischen Jugendpolitik neue und wichtige Impulse.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

In meinem Ressort gab es folgende Initiativen:

 

Zur nationalen Umsetzung des „Europäischen Jugendpakts“ wurde in Österreich ab 2005 eine interministerielle Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des jeweiligen Ressortchefs eingesetzt, um - unter Einbindung der Länder, Sozialpartner und Jugendorganisationen - die in Österreich gesetzten Initiativen zu erfassen und weitere nachhaltige Maßnahmen zugunsten der Jugend zu erarbeiten.

 

Ausgangsbasis für die Entwicklung weiterer Maßnahmen war eine "Bestandserhebung" der Maßnahmen nach den Leitlinien der Mitteilungen der Kommission an den Rat über europäische Politiken im Jugendbereich, nämlich Aufgreifen der Anliegen der Jugendlichen in Europa und Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft.

 

Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe wurde eine Studie "Jugend und Beschäftigung" beauftragt, um zusätzlich die konkreten Bedürfnisse der Zielgruppe "Jugend" zu erfassen. Auf Basis der Kernergebnisse wurde das Angebot "Job-Talks" entwickelt, das zum Ziel hatte, Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren (v. a. jungen Menschen mit Behinderung, Migrationshintergrund, schulischen Problemlagen, etc.) im Bereich der Berufsorientierung eine besonders niederschwellige Unterstützung zu bieten, damit der Übergang von der Schule ins Berufsleben optimal gelingen kann. Begleitend dazu wurde ab Herbst 2007 in Kooperation mit den Landesjugendreferaten der Landesregierungen eine Aus- bzw. Weiterbildung zum Berufsorientierungscoach speziell für Jugendleiter/innen der außerschulischen Jugendarbeit angeboten.

 

Zusätzlich zu diesen Aktivitäten wurde in den Jahren 2005 und 2006 im Rahmen der Bundes-Jugendförderung der Schwerpunkt "Maßnahmen zur Jugendbeschäftigung" gesetzt.

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 6 der Anfrage:

 

Die Erziehung junger Menschen zu unternehmerischem Denken und Handeln ist - basierend auf der Europäischen Charta für Kleinunternehmen (2000), der Mitteilung der EK "Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung" (2006) sowie dem "Small Business Act" (2008) - auch in Österreich bereits Gegenstand vielfältiger Initiativen. Besonders erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang:

 

JUNIOR Österreich (vgl. auch http://www.junior.co.at) unterstützt mit zwei   Programmen die Förderung der unternehmerischen Initiative in österreichischen Schulen: Sowohl das JUNIOR Company-Programm als auch das JUNIOR for Ju-niors-Programm vermitteln den Schüler/inne/n unternehmerisches Denken und Handeln unter dem Motto "learning business by doing business". Dabei gründen und führen Schüler/innen an ihren Schulen selbständig ein reales Unternehmen.

 

UNIUN (vgl. auch http://www.uniun.at) ist ein akademisches Gründungsförderungsprogramm, das seit 1999 mit einem umfangreichen Angebot in den Bereichen Orientierung und Qualifizierung dazu beiträgt, Wissenschaftler/inne/n, Hochschulabsolvent/inn/en und Studierenden die Selbständigkeit als Karriere-Perspektive näher zu bringen und sie auf dem Weg von einer Geschäftsidee zur Unternehmensgründung zu führen.

 

Ziel der Initiative für Teaching Entrepreneurship (IFTE; vgl. auch http://www.ifte.at) ist es, unternehmerische Haltungen von Jugendlichen für die berufliche und unternehmerische Selbständigkeit zu fördern. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend fördert einzelne Projekte; die federführende Zuständigkeit hierfür liegt jedoch beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zielsetzung des Projektes "Kinder Business Week" ist die Vermittlung von positiven Leitbildern erfolgreicher Unternehmer/innen an die Jugend. Dabei vermitteln Unternehmer/innen unterschiedlichster Branchen in Seminaren und Workshops Kindern ihre Ideen und beruflichen Erfahrungen.

 

Über die Austria Wirtschaftsservice (aws) und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) werden weiters spezielle Förderprogramme für Jungunternehmer/innen abgewickelt, die sich auch an Gründer/innen unabhängig vom Alter richten. Diese Programme existieren bereits seit einigen Jahren, unabhängig vom Europäischen Pakt für Jugend, als Jungunternehmerförderung, Gründungssparen, JITU (Förderung Junger Innovativer Technologieorientierter Unternehmen) oder Start-up Basisprogramme der FFG. Diese Programme werden von den Gründer/inne/n und Unternehmer/inne/n gut angenommen. Auch alle anderen Förderprogramme der aws und der FFG stehen den Jugendlichen offen. Zusätzlich bietet help.gv. unter der Startseite "Jugendliche" eigene Informationen zur Unternehmensgründung (neben den allgemeinen Seiten zur Unternehmensgründung), die sich speziell an Jugendliche richten.

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:

 

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 


Antwort zu den Punkten 10 bis 13 der Anfrage:

 

In Österreich wurden erste diesbezügliche Maßnahmen bereits im Jahr 2005 mit dem "Nachweis über Freiwilligenarbeit" gesetzt. Seit 2004 wird auch auf europäischer Ebene an einem europäischen Dokument zur Anerkennung non formaler und informeller Lernerfahrungen gearbeitet. Bisher erreicht wurde und auch in Österreich bereits Gültigkeit hat der Youthpass:

 

Die Youthpass - Anerkennungsinstrumente helfen jungen Menschen, ihre Erfahrungen, die sie in den Aktionen des Programms JUGEND/Jugend in Aktion gewinnen, für ihren konkreten Lebensalltag und -zusammenhang darzustellen und zu nutzen; sei es bei der nächsten Bewerbung, im Umgang mit anderen in der Freizeit, bei der Entwicklung eigenen Engagements, bei der persönlichen Weiterentwicklung etc. Um den Youthpass weiter zu entwickeln und in den Europass zu integrieren, gibt es weitere Arbeitsgruppen, in denen auch mein Ressort vertreten ist.

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Abstimmungen erfolgen in den auf europäischer Ebene institutionalisierten Gremien bzw. Veranstaltungen und im Rahmen von bilateralen Gesprächen, aber auch bei Konferenzen und Tagungen.

 

Antwort zu den Punkten 15 bis 17 der Anfrage:

 

Um den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen voranzutreiben und innovative Projekte zu unterstützen, die eine bedarfsgerechte flexible Betreuung gewährleisten, stellt der Bund seit dem Jahr 2005 jährlich Fördermittel in der Höhe von € 700.000 zur Verfügung. Es ist geplant, die Förderung auf betriebliche Kinderbetreuungsangebote und die Betreuung durch Tageseltern auszuweiten.

 

Um den Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungsangeboten decken zu können, und um insbesondere die Sprachkenntnisse von Kindern aus Migrantenfamilien, deren Anteil an der Gesamtbevölkerung in den letzten Jahren gestiegen ist, bereits vor Schuleintritt zu verbessern, investiert der Bund zwischen 2008 und 2010 insgesamt € 45 Mio. in den bedarfsgerechten Ausbau des Kinderbetreuungsangebots sowie € 15 Mio. für die sprachliche Frühförderung. Die Bundesländer stellen für diese Zwecke bis 2010 weitere € 60 Mio. zur Verfügung.

 

Um allen Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben zu bieten, wird ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 der halbtägige Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt kostenfrei und ab September 2010 verpflichtend sein. Als Beitrag zu den daraus entstehenden Mehrkosten stellt der Bund den Ländern in den Kindergartenjahren 2009/2010 und 2010/2011 je € 70 Mio. zur Verfügung stellen. Für die Jahre 2011 bis 2013 hat der Bund im Bundesfinanzrahmengesetz jeweils € 70 Mio. vorgesehen.

 

Durch die verstärkte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden sollen die Betreuungsquoten, welche in den vergangenen Jahren bei den Unter-3-Jährigen stark erhöht werden konnten, im erforderlichen Ausmaß weiter erhöht und die Qualität der institutionellen Kinderbetreuung sichergestellt werden.