2657/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0130 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 4. SEP. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Roman Haider,

Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2655/J,

betreffend die heimische Milchproduktion

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2655/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Da aufgrund der derzeitigen Marktlage eine geringere Nachfrage im Vergleich zum Angebot besteht, ist nicht davon auszugehen, dass ein nicht zugeteiltes Quotenvolumen von 29.000 t im Vergleich zum Milchverbrauch in Österreich in der Höhe von ca. 2,3 Mio.t Vollmilchäquivalent im Jahr 2009 zusätzliche Importe aus dem Ausland anheizt. Ergänzend ist anzumerken, dass die meisten Mitgliedstaaten (22) derzeit und im letzten Quotenjahr ihre nationale Quote aufgrund der schlechteren Marktlage selbst teilweise deutlich unterliefert haben.

 

In der Änderung des MOG wurde die Aussetzung der Quotenzuteilung auf Basis der Marktlage und Absatzmöglichkeiten festgelegt. Entsprechend der zukünftigen Marktentwicklung wird zum gegebenen Zeitpunkt zu entscheiden sein, wann eine einzelbetriebliche Zuteilung sinnvoll erscheint.

 

 

Zu Frage 2:

 

Die EU-Agrarpolitik kann die Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten festlegen, die Preisfestsetzung erfolgt aber durch die Wirtschaftsbeteiligten selbst. Daher kann die Politik auch keine Garantien für Preisveränderungen abgeben.

 

Die ökonomischen Grundgesetze des freien Marktes bedingen aber, dass das Preisniveau entsprechend der Relation zwischen Angebot und Nachfrage gebildet wird. Ist das Angebot und die Nachfrage ausgeglichen, wird der Markt zum Gleichgewichtspreis geräumt. Die entscheidende Frage wird sein, reicht die Verknappung des Angebots und der Nachfrageanstieg aus, um dieses Gleichgewicht und damit eine ausreichende Preisreaktion zu erreichen. Dabei wird vor allem entscheidend sein, ob die anderen Mitgliedstaaten ähnliche Maßnahmen setzen, da die europäische und internationale Marktentwicklung für die Preisentwicklung von entscheidender Bedeutung ist. Österreich geht mit dem Einfrieren der Quotenerhöhungen mit gutem Beispiel voran und hofft, dass auch die anderen Mitgliedstaaten dadurch zum Umdenken angeregt werden.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Milch und Milchprodukte, die am EU-Binnenmarkt gehandelt werden, müssen den strengen Bestimmungen des EU-Lebensmittelrechts insbesondere den Hygienebestimmungen entsprechen und in einem zugelassenen Betrieb hergestellt werden. Nach dem Grundprinzip des freien Warenverkehrs sind Produkte, die in einem Mitgliedstaat verkehrsfähig sind, EU-weit handelbar. Die Produktionsbedingungen sind im EU-Raum weitgehend harmonisiert und vergleichbar. Mit Drittstaaten wird im Rahmen von bilateralen Abkommen die Einhaltung der EU-Bestimmungen vereinbart.

Die Einfuhr von ausländischen Milchprodukten kann national nicht unterbunden werden, es gibt jedoch zahlreiche Qualitätsprogramme, wie beispielsweise das AMA-Gütesiegel, die die hervorragende Qualität von heimischen Molkereiprodukten zertifizieren.

 

Zu Frage 6:

 

Der durchschnittliche Milchpreis ab Hof im Juni 2009 betrug ca. 25,60 Cent/kg (exkl. MwSt.), hochgerechnet auf 29.000 t entspricht das rund 7,4 Mio. €.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

 

Mit dem EU-Beitritt wurden die strengen Bezeichnungsschutzvorschriften für Milch und Milchprodukte bei ihrer Vermarktung (VO (EG) Nr. 1234/2007) übernommen. Eine Zulassung von Substituten für Milch, wie es sie beispielsweise in der Schweiz gibt, ist im EG-Recht nicht vorgesehen. Substitute dürfen in ihrer Aufmachung aber nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um ein Milcherzeugnis handelt.

 

Zu Frage 10:

 

Im Jahr 1995 betrug die gesamte Kuhmilchproduktion in Österreich 2,948 Mio. t. Davon wurden 2,290 Mio. t von den Milcherzeugerinnen und –erzeugern an die Molkereien angeliefert, was einer Milchlieferleistung von 78 % entspricht.

 

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wird insgesamt mehr Kuhmilch in Österreich produziert, wenn auch im Zeitraum 2002 bis 2005 die Erzeugung rückläufig war. Im Jahr 2008 wurden 3,196 Mio. t Kuhmilch hergestellt. Das ist gegenüber dem Jahr 1995 eine Steigerung um 248.000 t und entspricht einer relativen Zunahme um 8 %. Von der gesamten produzierten Kuhmilch wurden 2008 an Molkereien 85 % oder 2,716 Mio. t angeliefert.

 

Zu Frage 11:

 

Die Entwicklung der Milchproduktion innerhalb der Europäischen Union seit 1995 aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mitgliedstaaten ist aus der unten stehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Zu Frage 12:

 

Der durchschnittliche Jahres-Erzeugermilchpreis in Österreich betrug im Jahr 1995 für Milch mit tatsächlichen Inhaltsstoffen exklusive Mehrwertsteuer 3,75 ÖS/kg das entspricht 27,25 Cent/kg. Im Jahr 2008 betrug der entsprechende durchschnittliche Erzeugermilchpreis 40,42 Cent/kg was gegenüber 1995 einer Steigerung um 13,17 Cent/kg oder einer relativen Zunahme von 48,3 % entspricht. Im Monatsvergleich zwischen dem Juni 2009 und dem Juni 1995 reduzierte sich der Erzeugermilchpreis um 1,36 Cent/kg von 26,96 auf 25,60 Cent/kg. Dies entspricht einer relativen Abnahme um 0,05 % in diesem Vergleichszeitraum.

 

Zu Frage 13:

 

Die Entwicklung des österreichischen milchwirtschaftlichen Außenhandels 1995 – 2008 ist der unten stehenden Tabelle zu entnehmen. Die Importe haben wertmäßig um 275 % zugenommen, die Exporte jedoch um 409 %. Erfreulicherweise ist der Exportüberhang in dem Zeitraum auf das 10-fache angewachsen.

 

 

 

Der Bundesminister: