2771/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                             Wien, am         September 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0145-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2656/J vom 9. Juli 2009 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die gegenständliche Anfrage bezieht sich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist als weisungsfreie und unabhängige Behörde eingerichtet. Ihre Tätigkeit unterliegt demgemäß nicht der inhaltlichen Kontrolle des Bundesministeriums für Finanzen. Die Fragen 1 bis 7 betreffen somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Die Fragestellungen 8 bis 18 betreffen im Wesentlichen Entscheidungen der operativen Geschäftsführung der BRZ GmbH und sprechen daher auch keine in die direkte Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung an, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit ebenfalls von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Soweit das Bundesministerium für Finanzen mit diesen Fragestellungen direkt angesprochen wird, ist zudem darauf hinzuweisen, dass es sich bei den gewünschten Informationen offensichtlich um solche handelt, die im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren stehen. Auch aus diesem Grund kann keine Beantwortung erfolgen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.