2960/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.11.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

GZ: BMI-LR2220/1187-I/6/2009

 

Wien, am     . November 2009

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Genossinnen und Genossen haben am 10. September 2009 unter der Zahl 2973/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vergabe von Aufträgen an die privatisierte Staatsdruckerei“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Seit Beginn des Jahres 2000 wurde die Österreichische Staatsdruckerei GmbH mit der Erbringung von Integratorleistungen in Verbindung mit der Einführung des neuen Sicherheitspasses sowie im Zusammenhang mit Sicherheitsdruckprodukten mit der Herstellung von diversen Antragsformularen, Erklärungsblättern, Informationsblättern und eines Internet Portals beauftragt. Darüber hinaus wurden Aufträge über Fotokleber für Führerscheine, Änderungsvignetten, Drucksorten für Volksbegehren, die Europawahl und Zivildienstausweise sowie die Erbringung von Biometrieberatungsleistungen erteilt. Weitere Beauftragungen umfassten Sicherheitsdokumente und damit zusammenhängende Leistungen im Sinne des Staatsdruckereigesetzes, wie insbesondere Dienstausweise, Papier für Laissez-Passer, Reisedokumente (Reisepässe und Personalausweis), Mustersicherheitsdokumente, Aufenthaltstitel, Grenzübertrittsausweise und die Personalisierung von Sicherheitsdokumenten.


Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist unter Zugrundelegung datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Erwägungen nicht möglich, um die schutzwürdigen Geschäftsinteressen der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH nicht zu beeinträchtigen.

 

Zu Frage 3:

Bei Auftragsvergaben an die Österreichische Staatsdruckerei GmbH wurden folgende Verfahrensvorschriften beachtet: Bundesvergabegesetz, ÖNORM A 2050, Staatsdruckereigesetz.

 

Zu den Fragen 4, 5 und 6:

Ja, die Anwendbarkeit des BVergG wurde geprüft und der Auftrag gegebenenfalls nach den anwendbaren Bestimmungen vergeben.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Vergaben erfolgten unter Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen und des Staatsdruckereigesetzes.

 

Zu Frage 9:

Ja.

 

Zu Frage 10:

Die Vergaben gemäß § 2 Abs. 3 StaatsdruckereiG erfolgten unter Beachtung dieser Bestimmung.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Die Vergabe von Aufträgen erfolgte unter Einhaltung der bestehenden Gesetze. Weitere Pflichten treffen den Rechtsanwender nicht.

 

Zu Frage 13:

Die Vergaben erfolgten unter Berücksichtigung des Bundesvergabegesetzes.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Antwort des damaligen Bundesministers für Finanzen Rudolf Edlinger im Rahmen der schriftlichen Anfrage vom 24. März 1999, Nr. 5959/J zur Vereinbarkeit der Kontrahierungspflicht im Staatsdruckereigesetz mit den einschlägigen EU-Normen verwiesen. Der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger stellte ausdrücklich fest, dass „die vorliegende gesetzliche Regelung den Vorgaben der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (Dienstleistungsrichtlinie) entspricht“.


Zu Frage 14:

Ja.

 

Zu Frage 15:

Die Überwachung der Herstellung durch die Österreichische Staatsdruckerei GmbH erstreckt sich auf alle im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres gelegenen Druckprodukte und verwandte Produkte, einschließlich der Personalisierung für die Bundesdienststellen, bei deren Herstellungsprozess Geheimhaltung beziehungsweise die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) geboten ist. Die dem Bundesministerium für Inneres gemäß § 6 StaatsdruckereiG obliegenden Überwachungsaufgaben werden konkret durch die Mitglieder des sogenannten „staatlichen Kontrolldienstes“ wahrgenommen und die Tätigkeiten sowohl hinsichtlich der organisatorischen als auch der inhaltlichen Rahmenbedingungen in einem zwischen dem Bundesministerium für Inneres und der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH am 28. Juni 2006 abgeschlossenen Übereinkommen präzisiert. Der Kontrolldienst führt in Vollziehung des StaatsdruckereiG 1996 sowie im Rahmen des genannten Übereinkommens mindestens einmal in der Woche eine Vorortkontrolle in den Betriebs- und Produktionsräumlichkeiten der Staatsdruckerei GmbH durch. Die Überwachung durch den Kontrolldienst wird insbesondere durch folgende Maßnahmen ausgeübt:

        Führung von Aufzeichnungen über Druckaufträge und die diesen entsprechende Arbeitsanweisungen, insbesondere hinsichtlich der dafür ausgegebenen Papiermengen und –qualitäten oder Druckschablonen, die tatsächlich hergestellten Produkte sowie die dabei angefallenen Makulaturen und die gelieferten Mengen;

        Vollständige oder stichprobenweise Zählung der für den Druckauftrag bestimmten Papiersorten und/oder Schablonen, der fertigen Druckprodukte sowie von Restbeständen und Makulaturen, wobei hiezu dem staatlichen Kontrolldienst Zähler der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH zur Unterstützung beizugeben sind;

        Kontrolle von Druckträgern und sonstigen für die Druckerzeugung benötigten Materialien;

        Überprüfung der Einhaltung der für die Bediensteten der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH erlassenen Sicherheits- und Dienstvorschriften in Bezug auf die dem staatlichen Kontrolldienst unterliegenden Sicherheitsprodukte, insbesondere im Zusammenhang mit Kontrollgängen in den Betriebsräumlichkeiten der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH;

        Überwachung der Vernichtung von Makulaturen und Restbeständen;

        Mengenmäßige Überprüfung der Card-Aufträge und der tatsächlichen Lieferungen sowie der Makulaturen;

Die staatliche Kontrolltätigkeit umfasst auch die regelmäßige Überprüfung der ordnungsgemäßen Löschung von personenbezogenen Daten, die älter als 60 Tage sind.