3046/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.11.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                   22. September 2009 unter der Zahl 3063/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Leitfäden für Mitarbeiter des Bundesasylamtes in ‚I-Ghost’“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend halte ich – wie in der Beantwortung der Anfrage 172/J vom 14. Jänner 2009 – fest, dass „I-Ghost“ als interne Informationsplattform für Mitarbeiter des Bundesasylamtes einerseits arbeitserleichternd die erforderlichen Informationen rasch zur Verfügung stellt und andererseits einen einheitlichen und rechtskonformen Vollzug einer dezentralen, monokratischen Behörde unterstützen soll.

 

Zu Frage 1:

Mit Stand 12.10.2009 werden bezugnehmend auf die angefragten Themenkreise nachstehende Leitfäden auf der „I-Ghost“-Plattform geführt:

-         der Leitfaden „Tutoren und Einführungsmappe“, Fassung Nr. 1 vom 07.07.2008,

-         der Leitfaden „Einvernahme- Grundlagen für die praktische Durchführung einer Einvernahme“, Fassung Nr. 1 vom 06.11.2008,

-         der Leitfaden I zur „VAA Ermittlungsverfahren allgemein - Ergänzung und Beilagen-Sammlung“, zuletzt aktualisiert am 25.05.2009 und


-         der Leitfaden II zur „VAA Ermittlungsverfahren allgemein- Informationsquellen- Ermittlungen im Herkunftsland durch Recherchebeauftragte- Einzelfallrecherchen“, Fassung vom 27.10.2008.

 

Zu Frage 2:

Der „Leitfaden I zur VAA Ermittlungsverfahren“ beinhaltet Ermittlungsvorbereitungen und         -planungen, Auflistungen und Beschreibungen der jeweiligen Sachverständigengutachten (seitens Medizinern, Ländergutachten, Sprachanalysen, Altersdiagnostik), Anleitung zu verlässlichen Internetrecherchen, sowie Adressenlisten. Als Beilage sind u.a. Anforderungs-profile für Gutachter, mögliche Fragestellungen bei Auslandsverfahren und die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu allgemeinen Ermittlungsvorgaben enthalten.

 

Der „Leitfaden II zur VAA Ermittlungsverfahren“ beinhaltet vorrangig eine Auflistung eingesetzter Recherchebeauftragter in den jeweiligen Herkunftsländern und unterliegt die Auflistung naturgemäß periodischen Aktualisierungen.

 

Der „Leitfaden Einvernahme“ beinhaltet neben Inhaltsverzeichnis und Zieldefinition, die Phasen der Einvernahme – nämlich die Phase der Vorbereitung (u.a. Abklärung der Einvernahmefähigkeit, Aktenstudium, Planung des Grobablaufs, Reflexion, Berücksichtigung von Familieneigenschaft), die Aufwärm- oder Gesprächsphase (u.a. Prüfung der Verständigung,  ausreichende Manuduktion, Vorstellung aller Beteiligten), die Fragephase (unterschiedliche Fragemethoden, Umgang mit Widersprüchlichkeiten), Konfrontations-phase, Abschluss- und Nachbereitungsphase (z. B. im Erfahrungsaustausch mit Mentoren, Coaching, Intervision). Weitere Kapitel befassen sich mit Wahrnehmen, Erinnern und Wiedergeben, zusammenfassender Darstellung der in der Einvernahmesituation wirksamen Einflüsse, Kommunikation, Vorurteilen, Körpersprache, Umgang mit Dolmetschern und  Glaubwürdigkeit.

 

Der „Leitfaden Tutoren und Einführungsmappe“ beinhaltet einen sehr umfassenden Arbeitsbehelf für neue Mitarbeiter des Bundesasylamtes. So werden etwa Rolle und Aufgaben des Bundesasylamtes, der exakte Aktengang über Stellen eines Antrags bis Verfahren in den Außenstellen und Verständigungspflichten erläutert. Darüber hinaus werden für das praktische Verständnis wesentliche Musterbeispiele (z. B. Vorgangsweise bei Nichtnachkommen einer Ladung oder Namensänderung, Verständigungsroutinen bei Zuerkennung aufschiebender Wirkung), Hinweise für die Durchführung von Einvernahmen oder Erstellung von Bescheiden sowie technische Vorgaben (Datenverarbeitung, Arbeit mit EKIS) angeführt.


Von einer Übermittlung der Leitfäden wird aus verwaltungsökonomischen Gründen und angesichts der Veröffentlichung von parlamentarischen Anfragen auf der Homepage des Parlaments im Hinblick auf einen potenziellen Nutzen für organisierte Schleppergruppierungen Abstand genommen.