3047/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.11.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                  22. September 2009 unter der Zahl 3064/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Arbeitsanleitungen für Mitarbeiter des Bundesasylamtes in ‚I-Ghost’“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend halte ich – wie in der Beantwortung der Anfrage 172/J vom 14. Jänner 2009 – fest, dass „I-Ghost“ als interne Informationsplattform für Mitarbeiter des Bundesasylamtes einerseits arbeitserleichternd die erforderlichen Informationen rasch zur Verfügung stellt und andererseits einen einheitlichen und rechtskonformen Vollzug einer dezentralen, monokratischen Behörde unterstützen soll.

 

Zu Frage 1:

Mit Stand 12.10.2009 werden bezugnehmend auf die angefragten Themenkreise nachstehende verbindliche Arbeitsanleitungen auf der „I-Ghost“-Plattform geführt:

-          die „Verbindliche Arbeitsanleitung Tutorenmodell“ in der Fassung Nr. 1 vom 26.06.2008,

-          die „Verbindliche Arbeitsanleitung Einvernahmen-Grundlagen“ in der Fassung Nr. 1 vom 06.11.2008,

-          die „Verbindliche Arbeitsanleitung Ermittlungsverfahren allgemein“ in der Fassung Nr. 1 vom 13.11.2008 und

-          die „Verbindliche Arbeitsanleitung Flughafenverfahren“ in der Fassung Nr. 1 vom 07.07.2008.


 

Zu Frage 2:

Die „Verbindliche Arbeitsanleitung Ermittlungsverfahren“ gliedert sich neben allgemeinen Unterkapiteln wie Einleitung, Zeichenerklärung und Schlagwortverzeichnis in einen Themenkomplex „Prüfungsrahmen“, welcher sich mit Ermittlungsvoraussetzungen, Prüfung der Zulässigkeit des Antrages, Fluchtgründen, Refoulement und anderen ablaufrelevanten Fragestellungen beschäftigt. Kap. IV „Umsetzung“ setzt sich vorwiegend mit der Beschaffung von Beweismitteln und deren Überprüfung auseinander.

 

Die „Verbindliche Arbeitsanleitung Flughafenverfahren“ bietet eine Darstellung der Prozedere bei Anreise und Vorführung, Fristvorgaben des Gesetzes sowie Informationsroutinen, insbesondere mit UNHCR.

 

Die „Verbindliche Arbeitseinleitung Tutorenmodell“ beschreibt Ziele des Tutorensystems und den konkreten Ablauf wie Aufgaben eines Tutors, Einsatz von Arbeitsbehelfen und Schulungsveranstaltungen, einen Phasenraster, welcher Schulungstechnik und den jeweiligen Aufwand beschreibt, sowie den Weg bis zum Erhalt der Approbationsbefugnis.

 

Die „Verbindliche Arbeitsanleitung Einvernahmen“ führt anzuwendende Rechtsvorschriften sowie umfassende Judikatur etwa zu Mitwirkungspflichten des Asylwerbers, aber auch zu Ermittlungspflichten, „vulnerable groups“ (besonders schützenswerte Gruppen) und Parteiengehör an. Weitere Kapitel befassen sich mit dem konkreten Ablauf der Einvernahme unter Berücksichtigung der Empfehlungen seitens des UNHCR. Weitere Punkte sind technische Vorgangsweisen und die Einvernahme von besonders schützenswerten Gruppen wie unbegleiteten Minderjährigen oder Opfern von Eingriffen in die sexuelle Selbst-bestimmung.

 

Von einer Übermittlung der Leitfäden wird aus verwaltungsökonomischen Gründen und angesichts der Veröffentlichung von parlamentarischen Anfragen auf der Homepage des Parlaments im Hinblick auf einen potenziellen Nutzen für organisierte Schleppergruppierungen Abstand genommen.