3048/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.11.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                   22. September 2009 unter der Zahl 3065/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Checklisten von Arbeitsschritten für einzelne Arbeitsbereiche in ‚I-Ghost’“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend halte ich – wie in der Beantwortung der Anfrage 172/J vom 14. Jänner 2009 – fest, dass „I-Ghost“ als interne Informationsplattform für Mitarbeiter des Bundesasylamtes einerseits arbeitserleichternd die erforderlichen Informationen rasch zur Verfügung stellt und andererseits einen einheitlichen und rechtskonformen Vollzug einer dezentralen, monokratischen Behörde unterstützen soll.

 

Zu Frage 1:

Mit Stand 12.10.2009 werden nachstehend angeführte Qualitätskriterien (im Sinne einer Checkliste von Arbeitsschritten) für die angefragten Themen auf der „I-Ghost“-Plattform geführt:

-          „Flughafenverfahren“ in der Fassung vom 07.07.2008,

-          „Einvernahme“ in der Fassung vom 06.11.2008,

-          „Ermittlungsverfahren“ in der Fassung vom 13.11.2008,

-          „Bescheide“ in der Fassung vom 30.06.2008.


Zu Frage 2:

In den „Qualitätskriterien Ermittlungsverfahren“ erfolgen u.a. Schwerpunktsetzungen auf eine ausreichende und umfassende Glaubwürdigkeitsprüfung sowie die Einvernahme und Ermittlungen. Weiters sollen Ermittlungsschritte und -instrumente unter Berücksichtigung von Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis durchgeführt werden. Hingewiesen wird darüber hinaus auf die Durchführung von Ermittlungen lediglich insoweit, als diese nachweislich notwendig sind und diesbezügliche Vorbereitungen ehest möglich zu beginnen sind. In Auftrag gegebene Ermittlungen sind zu dokumentieren und deren zeitnahes Ergebnis durch eine Urgenztabelle sicherzustellen. Diese Nachvollziehbarkeit gilt im Übrigen für sämtliche Ermittlungsschritte, welche sich letztlich auch in der Entscheidung widerspiegeln.

 

Die „Qualitätskriterien Flughafenverfahren“ dienen als Hilfestellung für Verfahren führende Referenten der EAST Flughafen die einzelnen Verfahrensschritte zu beachten. Konkret beinhalten diese folgenden Punkte:

-          Einreiseentscheidung ohne unnötige Verzögerung,

-          Beachtung des Prüfungsmaßstabes bei Einreiseentscheidung,

-          Erst - und Orientierungsinformation ausgefolgt,

-          Rechtsberatung erteilt,

-          Einvernahme ohne unnötige Verzögerung,

-          ausführliche Manuduktion während der Einvernahme,

-          beabsichtigte Entscheidung innerhalb Wochenfrist an UNHCR mitgeteilt,

-          Dublinkonsultationen binnen einer Woche eingeleitet,

-          Mitteilung an den Asylwerber betreffend Dublin-Konsultationsverfahren,

-          Zustimmung von UNHCR eingeholt,

-          Bescheid am Tag der Zustimmung von UNHCR zugestellt,

-          unverzügliche Einreisegestattung, wenn UNHCR keine Zustimmung erteilt,

-          Beschwerdevorlage ohne unnötige Verzögerung,

-          unverzügliche Einreisegestattung bei Beschwerdestattgebung durch den AsylGH,

-          exaktes und ständiges Fristenmanagement,

-          der umfassenden Informationspflicht gegenüber Fremdenpolizei Flughafen nachge-kommen.

 

Die „Qualitätskriterien Einvernahme“ beinhalten ein zeitgerechtes Überprüfen von Formvorgaben (z. B. bei Ladungen, Kooperation mit Dolmetschern, Ablauf und Phasen der Einvernahme, Vertretungen, Berücksichtigung von besonders schutzwürdigen Personen).


 

Die „Qualitätskriterien Bescheide“ stellen auf die Erfüllung formeller (AVG-) Erfordernisse und die Reduktion auf das Wesentliche – sowohl hinsichtlich individualisierter Begründungselemente als auch verständlicher Sprache – ab. Weiters behandeln die Kriterien den Bescheidaufbau und Anforderungen an Beweiswürdigung, rechtliche Beurteilung und Familienverfahren.

 

Von einer Übermittlung der Leitfäden wird aus verwaltungsökonomischen Gründen und angesichts der Veröffentlichung von parlamentarischen Anfragen auf der Homepage des Parlaments im Hinblick auf einen potenziellen Nutzen für organisierte Schleppergruppierungen Abstand genommen.