3049/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                     22. September 2009 unter der Zahl 3066/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Erlässe aus dem Bereich Recht in ‚I-Ghost’“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend halte ich – wie in der Beantwortung der Anfrage 172/J vom 14. Jänner 2009 – fest, dass „I-Ghost“ als interne Informationsplattform für Mitarbeiter des Bundesasylamtes (BAA) einerseits arbeitserleichternd die erforderlichen Informationen rasch zur Verfügung stellt und andererseits einen einheitlichen und rechtskonformen Vollzug einer dezentralen, monokratischen Behörde unterstützen soll.

 

Zu Frage 1:

Verschiedenste Erlässe setzen sich mit „Recht“ im weiteren Sinn auseinander. Bei gegenständlicher Beantwortung wird kurz auf die unter den Unterbegriffen „Judikaturauf-bereitungen“ und „Gesetze“ angeführten Dokumente eingegangen.

 

Der Bereich „Judikaturaufbereitungen“ beinhaltet zahlreiche Erlässe, welche relevante Judikatur, z.B. der Höchstgerichte oder des EuGH, für das BAA aufbereiten. Exemplarisch seien die Umsetzungserlässe zu VfGH, B860/07-21 vom 09.06.2008, VwGH 2007/190466 vom 07.05.2008 und EuGH C-465/07 vom 17.02.2009 angeführt.


Ein aktuelles Beispiel für eine schriftlich umgesetzte Information zu aktueller menschenrechtlich relevanter Judikatur ist auch die Information des BAA an seine Organisationseinheiten vom 11.09.2009 zu einer Reihe von VfGH Erkenntnissen betreffend Art. 8 EMRK (U 1063/08, U1031/09, U 1104/08, U 992/08, U 954/09). Darin wird um Beachtung der wesentlichen Schlussfolgerungen der höchstgerichtlichen Judikatur ersucht (Beachtlichkeit der Boultif Kriterien, insbesondere auch der Frage der Zumutbarkeit einer Fortführung des gemeinsamen Familienlebens im Herkunftsstaat des Asylwerbers, unabhängig davon, dass das Familienleben allenfalls erst während des laufenden Asylverfahrens entstanden ist, sowie das Erfordernis der Abdeckung von diesbezüglichen Feststellungen durch aus dem Akt erkennbare, einzelfallbezogene Ermittlungen).

 

Neben diesen Judikaturaufbereitungen und –umsetzungen werden im Bereich „Gesetze“ insbesondere Auslegungs- und Umsetzungsfragen zu Gesetzen bzw. deren Novellen, verfahrensrechtliche Fragen, wie etwa die Frage nach der Suspensivwirkung von Wiederaufnahme- und Wiedereinsetzungsanträgen, sowie sonstige rechtliche Frage-stellungen, wie etwa zu Übergangsbestimmungen, erlassmäßig behandelt.