3055/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.11.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben
am
23. September 2009 unter der Zl. 3084/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Umgang mit Bewerbungsunterlagen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Bewerbungsunterlagen,
die auf Grund einer Stellenausschreibung oder im Rahmen einer
Initiativbewerbung dem Bundesministerium für europäische und
internationale
Angelegenheiten
(BMeiA) zugehen, werden gemäß der bestehenden Büroordnung
behandelt:
Die Unterlagen werden
entgegengenommen und - sofern nicht ohnehin elektronisch
eingelangt - eingescannt, protokolliert und
als elektronischer Akt (ELAK) bearbeitet.
Bewerbungsunterlagen
werden mit einem speziellen Zugriffschutz versehen. Zugang zu
physischen und elektronischen Bewerbungsunterlagen hat ausschließlich die
Personalabteilung des BMeiA.
Physische
Einlaufstücke werden sechs Monate aufbewahrt und dann
ordnungsgemäß
vernichtet.
Die elektronischen
Akten werden jährlich auf die Erforderlichkeit der weiteren
Aufbewahrung überprüft. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn
Jahre nach dem letzten
Bearbeitungsvorgang. Nach Ablauf dieser
Frist werden die Akten aus dem ELAK-System
gelöscht.