3055/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am
23. September 2009 unter der Zl. 3084/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Umgang mit Bewerbungsunterlagen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Bewerbungsunterlagen, die auf Grund einer Stellenausschreibung oder im Rahmen einer
Initiativbewerbung dem Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) zugehen, werden gemäß der bestehenden Büroordnung behandelt:
Die Unterlagen werden entgegengenommen und - sofern nicht ohnehin elektronisch
eingelangt - eingescannt, protokolliert und als elektronischer Akt (ELAK) bearbeitet.

Bewerbungsunterlagen werden mit einem speziellen Zugriffschutz versehen. Zugang zu
physischen und elektronischen Bewerbungsunterlagen hat ausschließlich die
Personalabteilung des BMeiA.

Physische Einlaufstücke werden sechs Monate aufbewahrt und dann ordnungsgemäß
vernichtet.

Die elektronischen Akten werden jährlich auf die Erforderlichkeit der weiteren
Aufbewahrung überprüft. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre nach dem letzten
Bearbeitungsvorgang. Nach Ablauf dieser Frist werden die Akten aus dem ELAK-System
gelöscht.