3056/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.11.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben
am
23. September 2009 unter der Zl. 3106/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „gezielte Provokation der
tschechischen
Republik“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Es steht
für mich außer Zweifel, dass die Beneš-Dekrete die Grundlage
für schweres Unrecht
waren, das viele Menschen nach dem Zweiten Weltkrieg durch Enteignung und
Vertreibung
aus
der damaligen Tschechoslowakei erlitten haben.
Es ist mir
daher ein besonderes Anliegen, im Rahmen unserer bilateralen Kontakte mit der
Tschechischen
Republik darauf hinzuwirken, dass die Folgen der mit dem Namen Beneš
verbundenen
Dekrete im Geiste einer europäischen Nachbar- und Partnerschaft so weit
wie
möglich
überwunden werden. Österreich fordert in diesem Zusammenhang sowohl
ein
Anerkenntnis
des geschehenen Unrechts als auch eine finanzielle Geste.
Auch
tritt Österreich im Sinne der Empfehlung des Europäischen Parlaments
vom
26.
März 2003 für eine Aufhebung des sog. „Straffreistellungs-
(oder „Amnestie“-)
gesetzes“ ein: Damit könnte ein klares Zeichen der Anerkenntnis des
geschehenen Unrechts
und
gleichzeitig ein Beitrag zur selbstbewussten Aufarbeitung der gemeinsamen
europäischen
Geschichte
geleistet werden.
Österreich hat sich erfolgreich dafür
eingesetzt, dass Zugeständnisse an die Tschechische
Republik, um deren Ratifikation des
Vertrags von Lissabon zu ermöglichen, nicht zu einer
nachträglichen Legitimierung der Dekrete oder zu einer wie auch
immer gearteten
Verschlechterung der Stellung der für die von den damaligen Enteignungen
Betroffenen
führen dürfen. Der Beitritt Tschechiens zum britischen und polnischen
„opt-out“ von der
Grundrechtscharta wird somit keinerlei Auswirkung auf die Rechtsstellung von
Restitutionswerbern in Tschechien oder von vertriebenen Sudetendeutschen haben.
Zu den Fragen 3 bis 6:
Ich
habe meinen tschechischen Amtskollegen Jan Kohout bei sämtlichen Treffen -
sei es bei
seinem Wienbesuch am
5. Juni d. J., bei unserem Treffen in Mikulov/Laa an der Thaya am
9. September sowie im Rahmen diverser Ratstagungen der EU-Außenminister -
auf die
Sensibilität dieser Angelegenheit
hingewiesen und ihn gebeten, sich dafür einzusetzen, dass
dieses Denkmal nicht aufgestellt wird.
In
diesem Zusammenhang wurde mir mitgeteilt, dass die Aufstellung der Beneš-Statue in
Brunn nicht in die Kompetenz des Außenministeriums der Tschechischen
Republik fällt,
sondern eine
diesbezügliche Entscheidung allein der Stadt Brunn obliegt.
Ich verstehe
sehr gut, dass die unterzeichneten Abgeordneten dieses Vorhaben der
Brünner
Stadtverwaltung im
Hinblick auf die immer noch lebendige Erinnerung an den Brünner
Todesmarsch zutiefst ablehnen.