3058/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petzner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. September 2009 unter der Zahl 3078/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Abschaffung der Österreichischen Flagge als sichtbares Symbol an Grenzdienststellen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ja.

 

Zu den Fragen 4, 5 und 9:

Mitte 2004, kurze Zeit nach dem Beitritt der Republik Slowenien zur Europäischen Union, informierte die slowenische Grenzpolizei im Rahmen einer grenzpolizeilichen Besprechung, dass nach slowenischer Rechtslage alle slowenischen Amtsgebäude ganzjährig zu beflaggen sind und daher auch die slowenischen Grenzübergangsstellen an der slowenisch-österreichischen Grenze.

 

Aus diesem Grund ersuchte die slowenische Grenzpolizei die Vertreter der österreichischen Grenzpolizei, auch die österreichischen Dienststellengebäude an den Grenzübergangsstellen an der gemeinsamen Grenze zu beflaggen.

 

Aus Gründen eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes und im Sinne der guten nachbarschaftlichen Beziehungen wurde dem Ersuchen der slowenischen Seite nachgekommen und die an Slowenien angrenzenden Grenzübergangsstellen beflaggt.

 

Nach der Schengen-Inkraftsetzung für die Republik Slowenien am 21.12.2007 wurde auf beiden Seiten die Infrastruktur zur Grenzkontrolle aufgegeben und unter anderem an den nicht weiter benützten Einrichtungen der Grenzübergangsstellen die Beflaggung abgenommen.

 

Im Rahmen einer neuerlichen bilateralen grenzpolizeilichen Besprechung wies die slowenische Grenzpolizei im August 2009 darauf hin, dass an einigen wenigen Grenzübergangsstellen die Beflaggung an beiden Seiten der gemeinsamen Grenze noch nicht abgenommen wurde, obwohl die Dienststellengebäude nicht mehr als Grenzübergangsstelle genutzt werden. Es wurde folglich vereinbart, die letzten verbliebenen und durch Witterungschäden bereits zerschlissenen Flaggen in den darauf folgenden Tagen abzunehmen. Auf österreichischer Seite wurden die Landespolizeikommanden Burgenland, Steiermark und Kärnten entsprechend beauftragt.

 

Damit wurde jener Zustand hergestellt, der auch an den Binnengrenzen zu allen anderen Nachbarstaaten besteht.  

 

Es gab und gibt weder EU-rechtliche noch innerstaatliche Vorschriften, die die Beflaggung von Grenzübergangsstellen – etwa zur Kennzeichnung des österreichischen Hoheitsgebietes – vorschreiben.

 

Die Kennzeichnung der Grenzen erfolgt gemäß § 2 Grenzkontrollgesetz durch entsprechende Schilder. Mit dieser Bestimmung soll der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 13. November 1986 betreffend das Anbringen geeigneter Schilder an der Außen- und Binnengrenze (86/C303/01) entsprochen werden, nach der die Mitgliedstaaten an den Zufahrten zu den Grenzübergangsstellen an den Binnengrenzen die Straßenschilder anbringen, die auf den EU-Nachbarstaat verweisen. An den Grenzübergängen zu Österreich (ohne Unterscheidung ob Binnen- oder Außengrenze) wird also durch Schilder und nicht durch Flaggen auf die Grenze Österreichs hingewiesen.

 

Zu den Fragen 6 und 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 7:

Österreichische Polizeidienststellen sind zu beflaggen am 1. Mai, 9. Mai, 26. Oktober und über besondere Anordnung. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 4.