3059/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am
23. September 2009 unter der Zahl 3079/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hubschraubereinsatz für ein prominentes Einbruchsopfer“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 3:

Die Anforderung an die Flugeinsatzstelle Wien um Unterstützung durch das Einsatzmittel Hubschrauber erfolgte durch die Landesleitzentrale des Landespolizeikommandos Wien. Der Flugauftrag zur Durchführung des Fluges wurde durch die Abteilung II/7 (Flugpolizei) des Bundesministeriums für Inneres erteilt.

 

Zu Frage 4:

Der Eingang des Notrufes bei der Landesleitzentrale des Landespolizeikommandos Wien erfolgte am 29. August 2009, um 22.07 Uhr. Aufgrund von Zeugenaussagen, die um 22.28 Uhr bekannt geworden sind, wonach sich möglicherweise zwei Tatverdächtige über die Dächer vom Tatort entfernt haben, wurde der Hubschrauber um 22.31 Uhr angefordert. Der Start erfolgte um 22.36 Uhr.

 

Zu den Fragen 5 und 7:

64 Minuten.

 

Zu Frage 6:

Meinungen und Einschätzungen/Ansichten sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 8:

€ 2.880,-

 

Zu Frage 9:

Die Amtshandlung zur Ausforschung der Einbrecher wird grundsätzlich von einem Sachbearbeiter des Ermittlungsdienstes im Landeskriminalamt Wien geführt. Der Personaleinsatz hängt je nach Ermittlungsstand von Art und Umfang der konkreten durchzuführenden Ermittlungen ab.

 

Zu Frage 10:

Die ersten Informationen betreffend den Einbruch bei der Fam. Serafin und den Einsatz eines Hubschraubers bei der Fahndung nach dem/den Täter/n entnahm ich den Medien.

 

Zu Frage 19 (11):

Die Entscheidung trifft die Einsatzleitung vor Ort. Auf Basis taktischer und/oder operativer Überlegungen wird von der Einsatzleitung Notwendigkeit und Aussicht auf Erfolg einer unterstützenden Fahndung aus der Luft zur Erreichung des Einsatzzieles erwogen.