3062/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. September 2009 unter der Zahl 3093/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „unzulässige Auflösung einer angemeldeten Veranstaltung am 24.5.2009 durch die Bundespolizei in Salzburg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 5:

Eingangs darf festgestellt werden, dass jeder Anlassfall durch die zuständige Behörde individuell beurteilt werden muss. Bezüglich der zit. Versammlung vor dem Wiener Rathaus wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2582/J vom 1. September 2009 (2609/AB XXIV.GP) verwiesen. Laut Beurteilung der BPD Salzburg handelte es sich in Salzburg um einen Sachverhalt,  der nach der StVO zu beurteilen war und stützt diese ihre Rechtsansicht auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes. Im Übrigen wurde in Salzburg keine Versammlung aufgelöst, sondern fand lediglich eine Überprüfung vor Ort statt, die mit der  Aufforderung, das Fahrzeug aus der Fußgängerzone zu entfernen sowie einer  Anzeigeerstattung verbunden war.


Zu Frage 2:

Wie bereits in der oben zit. Beantwortung ausgeführt, fand keine starke Verkehrsbeeinträchtigung statt. Bei der Lichtenfelsgasse handelt es sich um keinen Hauptverkehrsträger, sondern um eine weniger frequentierte Straße, die für die Dauer der Demonstration umfahren werden konnte.

 

Eine Verkehrsbeeinträchtigung in einem Ausmaß, welches eine Versammlungsauflösung gerechtfertigt hätte, war somit nach Ansicht der BPD Wien nicht gegeben.

 

Zu Frage 4:

Nein.