3063/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Sabine Oberhauser, Genossinnen und Genossen haben am 23. September 2009 unter der Zahl 3094/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „persönliche Ausrüstung von Polizistinnen und Polizisten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Dienstpistole und Holster
Ø Pfefferspray
Ø Handschellen mit Handschellentasche
Ø Reservemagazin
Ø Multifunktionswerkzeugset
Ø Taschenlampe mit Aufsatzkegel (in einzelnen Stadtpolizeikommanden gibt es dzt. noch keine persönlich Ausstattung sondern lediglich eine Dienststellenausstattung, eine flächendeckende persönliche Ausstattung ist im Jahr 2010 geplant)
Darüber hinaus stehen den Exekutivbediensteten mit Sonderverwendung in Abhängigkeit zu dieser Verwendung verschiedene Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung (Angehörige der Einsatzeinheiten, des Fahrrad-, See- und Stromdienstes, Einsatztrainer, Polizeidiensthundeführer, Alpinisten, Strahlenspürer usw.).
Zu Frage 2:
(in Stadtpolizeikommanden als Dienststellenbestand)
Es ist in den nächsten drei Jahren geplant, alle Exekutivbediensteten mit kompakten LED-Taschenlampen inkl. Tragetasche und rotem Verkehrskegel auszustatten. Ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren wird dzt. von der BBG durchgeführt.
Zu Frage 3:
Für bestimmte Tätigkeiten und Einsätze im Großen Sicherheits- und Ordnungsdienst stehen zusätzlich spezielle Einsatzhandschuhe bzw. teilweise Feuerwehrhandschuhe zur Verfügung. Für Ermittlungen im Suchtgiftbereich werden Stichschutzhandschuhe eingesetzt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Den Bediensteten werden alle defekten und unbrauchbar gewordenen Ausrüstungsgegenstände vom Dienstgeber ersetzt. Eine Aufzeichnung darüber, ob bzw. welche aus dienstbetrieblichen und aus Gründen der Dienstnehmerschutzverpflichtung nicht erforderlichen Ausrüstungsgegenstände von Bediensteten selbst angekauft werden, liegt dem BM.I nicht vor.