3063/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Sabine Oberhauser, Genossinnen und Genossen haben am 23. September 2009 unter der Zahl 3094/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „persönliche Ausrüstung von Polizistinnen und Polizisten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:   

  1. Einsatzgürtel mit

Ø      Dienstpistole und Holster

Ø      Pfefferspray

Ø      Handschellen mit Handschellentasche

Ø      Reservemagazin

Ø      Multifunktionswerkzeugset

Ø      Taschenlampe mit Aufsatzkegel (in einzelnen Stadtpolizeikommanden gibt es dzt. noch keine persönlich Ausstattung sondern lediglich eine Dienststellenausstattung, eine flächendeckende persönliche Ausstattung ist im Jahr 2010 geplant)

  1. Einsatztasche
  2. Etui für Dienstausweis
  3. Etui für Organmandatsblock
  4. Polizeitasche oder Aktenkoffer (in einzelnen Stadtpolizeikommanden gibt es dzt. noch keine persönlich Ausstattung sondern lediglich eine Dienststellenausstattung, eine flächendeckende persönliche Ausstattung ist im Jahr 2010 geplant)
  5. Warnweste

 

Darüber hinaus stehen den Exekutivbediensteten mit Sonderverwendung in Abhängigkeit zu dieser Verwendung verschiedene Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung (Angehörige der Einsatzeinheiten, des Fahrrad-, See- und Stromdienstes, Einsatztrainer, Polizeidiensthundeführer, Alpinisten, Strahlenspürer usw.).

 

Zu Frage 2:   

  1. Mag Lite (2 D-Cell und 3 D-Cell) mit Gürtelring und rotem Aufsatzkegel

(in Stadtpolizeikommanden als Dienststellenbestand)

  1. LED Lenser V²  mit Tragetasche und rotem Verkehrskegel
  2. EURAS – Handscheinwerfer

 

Es ist in den nächsten drei Jahren geplant, alle Exekutivbediensteten mit kompakten LED-Taschenlampen inkl. Tragetasche und rotem Verkehrskegel auszustatten. Ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren wird dzt. von der BBG durchgeführt.

 

Zu Frage 3:   

  1. Lederhandschuhe Sommer
  2. Lederhandschuhe Winter
  3. Fleecehandschuhe
  4. Einweghandschuhe

 

Für bestimmte Tätigkeiten und Einsätze im Großen Sicherheits- und Ordnungsdienst stehen zusätzlich spezielle Einsatzhandschuhe bzw. teilweise Feuerwehrhandschuhe zur Verfügung. Für Ermittlungen im Suchtgiftbereich werden Stichschutzhandschuhe eingesetzt.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Den Bediensteten werden alle defekten und unbrauchbar gewordenen Ausrüstungsgegenstände vom Dienstgeber ersetzt. Eine Aufzeichnung darüber, ob bzw. welche aus dienstbetrieblichen und aus Gründen der Dienstnehmerschutzverpflichtung nicht erforderlichen Ausrüstungsgegenstände von Bediensteten selbst angekauft werden, liegt dem BM.I nicht vor.