3065/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Sabine Oberhauser, Genossinnen und Genossen haben am 23. September 2009 unter der Zahl 3096/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Mehrdienstleistungen im Anschluss an den Plandienst von Polizistinnen und Polizisten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Mehrdienstleistungen im unmittelbaren Anschluss an Plandienste werden – ungeachtet des Überwachungsbereiches - insbesondere für ad hoc Anlassfälle wie zB für Verkehrsunfallaufnahmen oder zur Wahrnehmung sonstiger unaufschiebbarer Amtshandlungen (Streitschlichtung, Wegweisung, Ersterhebung nach kriminalpolizeilichen Delikten etc) sowie für Kommandierungen im Rahmen des großen Sicherheits- und Ordnungsdienstes (etwa Demonstrationen, Staatsbesuchen) und für zwingend erforderliche Ersatzgestellungen für erkrankte oder sonst dienstlich abwesende Kollegen und Kolleginnen angeordnet.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

In den bestehenden Dienstzeitbestimmungen wurden bereits Regelungen (wie Dauer der Dienste, Ruhe- und Freizeiten, Freizeitplanung, Verteilung der Dienstzeit)  getroffen, um im Rahmen von Mehrdienstleistungsanordnungen neben der dienstlichen Notwendigkeit und den Geboten der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit  insbesondere die Leistungsfähigkeit der betroffenen Bediensteten zu berücksichtigen.

Die Erhöhung des Personalstandes der Exekutive um 1000 Polizisten und Polizistinnen bis zum Jahr 2013, die Optimierung der Verwaltungsprozesse sowie die laufende Verbesserung der eingesetzten EDV-Applikationen und die Verwendung von zusätzlichen Verwaltungsbediensteten auf den Sicherheitsdienststellen (Übernahme von Post- und Telekombediensteten) zur Wahrnehmung von administrativen Tätigkeiten werden sukzessive zu einer weiteren Entlastung der Exekutivbediensteten führen.