3066/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. September 2009 unter der Zahl 3100/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verhalten von Beamten des Polizeipostens Wien Westbahnhof“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Von dem Exekutivbeamten, der mit der Amtshandlung befasst war, wurde die Befragung des Opfers durchgeführt und daraufhin die Anzeige wegen § 83 StGB (Körperverletzung) erstattet. Aufgrund weiterer Erhebungen konnte von dem Beamten auch der Täter ausgeforscht werden. Nach Abschluss der Erhebungen wurde die Anzeigenerstattung an die Staatsanwaltschaft Wien auf die Delikte §§ 105 (Nötigung) und 126 StGB (Schwere Sachbeschädigung) erweitert.

 

Im Zuge der Sachverhaltserhebung wurde die Verletzung des Herrn B. begutachtet. Laut polizeiärztlichem Gutachten wurde ein 0,5 cm strichförmiger, nicht mehr ganz frischer Hautschnitt am Mittelgelenk des Zeigefingers festgestellt. Herrn B. wurde die Reinigung der Wunde angeboten, um die Tiefe und Größe der Verletzung besser erkennen zu können. Dies wurde von ihm allerdings abgelehnt.

 

Zu Frage 2:

Meinungen und Einschätzungen/Ansichten sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Die Amtshandlung wurde laut BPD Wien durch die einschreitenden Beamten im Rahmen der allgemein geltenden Normen abgewickelt. Aus diesem Grund waren in diesem Zusammenhang keine dienstrechtlichen Konsequenzen erforderlich. Der Umstand einer Schwächung des Vertrauens der Bevölkerung in die Exekutive kann seitens der BPD Wien nicht erkannt werden. Aus diesen Gründen sind auch keine weiteren Maßnahmen erforderlich.