3067/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Dr. Jarolim, Genossinnen und Genossen haben am 23. September 2009 unter der Zahl 3105/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Das Kriegsverbrechen deutscher Gebirgsjäger: Massenmord auf der Insel Kefalonia im September 1943“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2003 konnten 145 noch lebende Personen ausgeforscht werden.
Zu Frage 2:
Eine Aufschlüsselung auf Bundesländer ist mangels diesbezüglicher Aufzeichnungen nicht möglich.
Zu Frage 3:
Laut den vorliegenden Protokollen konnten Zuordnungen zum Gebirgsjäger-Regiment 98, 11. und 12. Kompanie und zum Gebirgsjäger-Bataillon 54, 3. und 5. Kompanie vorgenommen werden.
Zu den Fragen 4 bis 8:
Seit Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 53/J-NR/2006 konnten keine neuen Verdachtsmomente gefunden werden, wonach die einvernommenen Zeugen in Kriegsverbrechen involviert waren. Aus den Zeugenaussagen ergaben sich keine Hinweise, die weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen indiziert hätten.
Zu Frage 9:
Nein.
Zu Frage 10:
Das Verfahren wurde laut Medienberichten in Deutschland eingestellt. Dem Bundesministerium für Inneres liegt diesbezüglich jedoch keine offizielle Mitteilung vor.
Zu Frage 11:
Die Militärstaatsanwaltschaft in Rom leitete im November 2008 ein Ermittlungsverfahren in dieser Causa ein.
Zu den Fragen 12 und 13:
Keine.
Zu den Fragen 14 bis 20:
Im Zuge der Zeugeneinvernahmen, die im Rechtshilfeweg für das Ermittlungsverfahren in Deutschland durchgeführt wurden, ergaben sich keine Verdachtsmomente, wonach die einvernommenen Zeugen in Kriegsverbrechen involviert gewesen wären.
Zu Frage 21:
Ja.
Zu den Fragen 22 bis 25:
Dem Bundesministerium für Inneres liegt das Buch vor. Im Sinne der Offizialmaxime wird geprüft.
Zu Frage 26:
Diesbezüglich liegen keine Informationen vor.