3235/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.12.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0183 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 9. DEZ. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Roman Haider,
Kolleginnen und Kollegen vom 20. Oktober 2009, Nr. 3304/J,
betreffend Verkaufspolitik der Österreichischen Bundesforste AG
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Oktober 2009, Nr. 3304/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Rechtsgrundlage der „Seentransaktion“ war eine Novelle des Bundesforstegesetzes (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 4), aufgrund deren die in der Anfrage angeführten Seen an die Bundesforste übertragen wurden. Die Befugnis der Bundesforste, im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich Liegenschaften zu veräußern, ergibt sich aus § 1 des Bundesforstegesetzes. Die Belastung des Liegenschaftskontos mit externen Kosten, die im Rahmen der gegenständlichen Transaktion angefallen sind, findet in § 1 Abs. 4 des Bundesforstegesetzes Deckung.
Zu Frage 3:
Es liegt kein Verstoß gegen das Gesetz vor.
Zu Frage 4:
Durch Einführung des § 17a im Bundesforstegesetz wurde der Bundesminister für Finanzen im Jahr 2001 ermächtigt, Flächen des öffentlichen Wasserguts an die ÖBf AG zu übertragen. Die Übertragung wurde infolge der Ausübung dieser gesetzlichen Ermächtigung vorgenommen. Was die Verkäufe von Bundesliegenschaften betrifft, wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Rechnungshof
· die Einführung und Umsetzung eines einheitlichen Tarifsystems sowohl für die neu übernommenen Seen als auch den Altbestand,
· die systematische Aufarbeitung von Nutzungen ohne Bestandsvertrag sowie
· die daraus resultierenden Ergebnisverbesserungen
ausdrücklich positiv beurteilt.
Zu Frage 5:
Die Bundesforste verwenden bei der Bewertung von Waldliegenschaften ein standardisiertes, EDV-unterstütztes Verfahren, dessen Ziel es ist, aus allen Forstbetrieben vergleichbare Bewertungsergebnisse zu erhalten.
Der unter Zuhilfenahme des oben beschriebenen Verfahrens ermittelte Wert ist das Ergebnis eines wissenschaftlich gestützten Verfahrens ohne Rücksicht auf den lokalen Markt. Dieses Verfahren wird ergänzt durch das Ergebnis einer öffentlichen Ausbietung, welche den tatsächlichen Marktwert unter Beachtung regionaler Gegebenheiten liefert. Daher können die beiden Werte (Waldbewertung und Ausbietungsergebnis) in Abhängigkeit von der (lokalen) Nachfrage voneinander abweichen. In den vier vom Rechnungshof einer näheren Betrachtung unterzogenen Fällen war dies der Fall.
Die erzielten Kaufpreise lagen innerhalb der für derartige Liegenschaften üblichen Bewertungstoleranz von 15%.
Zu Frage 6:
Im anfragegegenständlichen Zeitraum wurden jene Grundverkäufe durchgeführt, mit denen der Kaufpreis für die Seen des Öffentlichen Wasserguts erwirtschaftet werden sollte. Aus Gründen einer möglichst frühzeitigen Bedeckung des Kaufpreises war eine möglichst rasche Abwicklung daher wirtschaftlich vorteilhaft.
Zu Frage 7:
Es handelt sich um folgende Liegenschaften:
Koglerberg-Hochrücken (GZ 70.374/02)
KGNR |
KG-Name |
GSTK |
Fl. in m² |
50104 |
Laiter |
161/53 |
730.176 |
50109 |
Rabenschwand |
1354/49 |
483.467 |
|
|
1354/50 |
708.516 |
|
|
1354/52 |
9.591 |
|
|
1354/54 |
1.445 |
|
|
1354/60 |
22.676 |
|
|
1354/64 |
8.852 |
|
|
1356 |
3.496 |
Bodingtal (GZ 70.784/01)
KGNR |
KG-Name |
GSTK |
Fl. in m² |
19310 |
Herrschaftsgründe |
277/2 |
1.140.550 |
19310 |
Herrschaftsgründe |
500/3 |
10.400 |
60402 |
Halltal |
210/2 |
8.422 |
60402 |
Halltal |
210/3 |
1.253 |
60402 |
Halltal |
271/2 |
1.672.171 |
Schablberg (GZ 70.237/02)
KGNR |
KG-Name |
GSTK |
Fl. in m² |
55313 |
Löbenau |
451 |
76.504 |
Breitenberggraben (GZ 70.694/01)
KGNR |
KG-Name |
GSTK |
Fl. in m² |
42023 |
Wolfgangthal |
1419/1 |
1.051.390 |
42023 |
Wolfgangthal |
1419/2 |
946.658 |
42021 |
St. Wolfgang |
665/1 |
16.356 |
Zu Frage 8:
Die Lage der Grundstücke kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
|
Bezirk |
Bundesland |
Koglerberg-Hochrücken |
Vöklabruck |
Oberösterreich |
Bodingtal |
Bruck a.d. Mur |
Steiermark |
Schablberg |
Radstadt |
Salzburg |
Breitenberg-graben |
Gmunden |
Oberösterreich |
Zu Frage 9:
Die Größe der Grundstücke (in m²) kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Koglerberg-Hochrücken |
1.968.219 |
Bodingtal |
2.832.796 |
Schablberg |
76.504 |
Breitenberg-graben |
2.014.404 |
Zu Frage 10:
Die Kaufpreise (in Euro) können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Koglerberg-Hochrücken |
2.745.000 |
Bodingtal |
1.744.148 |
Schablberg |
47.238 |
Breitenberg-graben |
1.533.396 |
Zu Frage 11:
Die Bewertungsergebnisse (in Euro) sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt:
Koglerberg-Hochrücken |
2.744.128 |
Bodingtal |
1.924.326 |
Schablberg |
53.410 |
Breitenberg-graben |
1.549.166 |
Zu den Fragen 12 und 13:
Diese Fragen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.
Der Bundesminister: