3250/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.12.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
|
Wien, am 10. Dezember 2009
GZ: BMG-11001/0353-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3735/J/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Haubner, Kolleginnen und Kollegennach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Es sind seitens meines Ressorts keine Beitragserhöhungen geplant. Die sich mit Beginn des nächsten Jahres ergebenden Veränderungen - wie eben die in der Ausgabe der Tageszeitung "Die Presse" vom 14.11.2009 kolportierten Werte - haben ihren Grund in der auf Basis der geltenden rechtlichen Vorschriften jährlich vorzunehmenden Valorisierung.
Frage 2:
Wie schon in der Anfrage zum Ausdruck kommt, fällt die Zuständigkeit für Angelegen-heiten des Pflegegeldes zufolge des Teils 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministerien-gesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986, in der Fassung des BGBl. I Nr. 3/2009 in den Bereich des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Es kommt mir aus Gründen dieser Aufgabenzuweisung an den genannten Bundesminister nicht zu, auf dessen Amtsführung Einfluss zu nehmen. Ich gehe darüber hinaus davon aus, dass Herr Bundesminister Hundstorfer im Rahmen der vorhandenen - insbesondere finanziellen - Möglichkeiten auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen Bedacht nimmt und daher meiner wie immer gearteten Aufforderung nicht bedarf.