3355/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 15. Dezember 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0372-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3405/J betreffend „Patronanz-Erklärung von Reiseveranstaltern“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 12 der Anfrage:

 

Die Reisebürosicherungsverordnung sieht vor, dass die Abdeckung des Insolvenzrisikos von Reiseveranstaltern durch Abschluss eines Versicherungsvertrages oder durch Beibringung einer Bankgarantie oder einer Garantieerklärung einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu erfolgen hat. Diese Regelung hat sich bewährt. Die Abgabe einer  "Patronanzerklärung" ist nicht vorgesehen und erfolgt auch nicht.