3355/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.12.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 15. Dezember 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0372-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3405/J betreffend „Patronanz-Erklärung von Reiseveranstaltern“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 12 der Anfrage:
Die Reisebürosicherungsverordnung sieht vor, dass die Abdeckung des Insolvenzrisikos von Reiseveranstaltern durch Abschluss eines Versicherungsvertrages oder durch Beibringung einer Bankgarantie oder einer Garantieerklärung einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu erfolgen hat. Diese Regelung hat sich bewährt. Die Abgabe einer "Patronanzerklärung" ist nicht vorgesehen und erfolgt auch nicht.