3520/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Oktober 2009 unter der Zl. 3519/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „rechtliche Einschränkungen von Nicht-Regierungs-Organisationen durch die israelische Regierung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 bis 7:

Dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten liegen
Informationen vor, dass israelische Behörden seit dem Sommer 2009 in Einzelfällen bei
Einreisen einen sogenannten „PA-only" Stempel im Reisepass anbringen. Auf den auf der
BMeiA-Webseite abrufbaren Reisehinweisen für Israel und die palästinensischen Gebiete
wird daher auf diesen Umstand hingewiesen.

Da diese Maßnahme Bürger aller EU-Staaten betreffen kann, ist die schwedische EU-
Präsidentschaft auch auf Ersuchen der österreichischen Botschaft Tel Aviv derzeit um
Aufklärung dieser Situation durch die israelischen Behörden bemüht. Bis dato ist jedoch noch
keine offizielle Reaktion der israelischen Seite erfolgt.

Österreich und die EU werden mit ihrem Netz an Vertretungsbehörden auch zukünftig alle
notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die Reisefreiheit ihrer Bürger in Israel und den
palästinensischen Gebieten zu gewährleisten.