3520/AB XXIV. GP
Eingelangt am
28.12.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Oktober 2009 unter der Zl. 3519/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „rechtliche Einschränkungen von Nicht-Regierungs-Organisationen durch die israelische Regierung" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 bis 7:
Dem
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
liegen
Informationen vor, dass israelische Behörden seit dem Sommer 2009 in
Einzelfällen bei
Einreisen einen sogenannten „PA-only" Stempel im Reisepass
anbringen. Auf den auf der
BMeiA-Webseite
abrufbaren Reisehinweisen für Israel und die palästinensischen
Gebiete
wird
daher auf diesen Umstand hingewiesen.
Da
diese Maßnahme Bürger aller EU-Staaten betreffen kann, ist die
schwedische EU-
Präsidentschaft
auch auf Ersuchen der österreichischen Botschaft Tel Aviv
derzeit um
Aufklärung
dieser Situation durch die israelischen Behörden bemüht. Bis dato
ist jedoch noch
keine
offizielle Reaktion der israelischen Seite erfolgt.
Österreich
und die EU werden mit ihrem Netz an Vertretungsbehörden auch
zukünftig alle
notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die Reisefreiheit ihrer Bürger
in Israel und den
palästinensischen Gebieten zu gewährleisten.