3526/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.12.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am 28. Oktober 2009 unter der Zahl 3524/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aus- und Fortbildung im Bereich des Donaudienstes beim LPK Wien“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Basis für die organisatorische Umsetzung der spezifischen Aus- und Fortbildung der Bediensteten des Stromdienstes beim Landespolizeikommando Wien findet sich in den gleichnamigen, bundesweit gültigen Richtlinien für den See- und Stromdienst der Bundespolizei in der Fassung 2007.
Die Grundausbildung zur Erlangung des 10-Meter-Patentes dauert aufgrund polizeispezifischer Erfordernisse grundsätzlich ein Jahr und beinhaltet insbesondere die praktische und theoretische Einführung in nautische Grundregeln, die Einführung in Grundkenntnisse über die Donaustrecke und Schleusenanlagen, Schiffstechnik, Schiffsaufbau, Radar- und Echolotfunktion sowie Gesetzeskunde. Darauf aufbauend ist im 2. Jahr die Erlangung des eingeschränkten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst sowie der Beginn der Ausbildung für die Patentprüfung für Schiffe bis 20 Meter vorgesehen, die Prüfung erfolgt im Laufe des dritten Jahres.
Darüber hinaus finden Fortbildungen im Zuge monatlicher und jährlicher Weiterbildungen statt.
Die monatlichen Weiterbildungen erfolgen im Rahmen des Streifendienstes und beinhalten insbesondere den Themenbereich „Sicherheitsmaßnahmen an Bord“ sowie Perfektionsfahrten mit den Schwerpunkten „Mann über Bordmanöver, Anker-, Schlepp- und Bergemanöver, Streckenkunde, sicherheitsrelevante topografische- und wasserbauliche Besonderheiten, Schleusen- und Radarfahrten“.
Die jährlichen Weiterbildungen im Ausmaß von ca. 2 Wochen gliedern sich
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Aus- und Fortbildung bzw. berufliche Weiterbildung wird grundsätzlich durch geschulte Polizeibeamte des Landespolizeikommandos Wien durchgeführt. Bei Bedarf erfolgt die Einbindung insbesondere von Ziviltechnikern und der VIA-Donau sowie bisher einmalig einer Motorbootschule. Die Kosten für die Einbindung der Motorbootschule beliefen sich auf je Euro 190.- pro vorgesehenen Schiffsführer. Ansonsten fielen für die Inanspruchnahme Externer bisher keine Kosten an.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Im Bereich des LPK Wien / der Polizeiinspektion Handelskai-Stromdienst verfügen
40 Polizeibeamte über entsprechende Schiffsführerpatente bzw. Zeugnisse und zwar wie folgt:
4 Polizeibeamte: 30-Meterpatent für alle Seen, Flüsse und Wasserstraßen
33 Polizeibeamte: 20-Meterpatent für alle Seen, Flüsse und Wasserstraßen
3 Polizeibeamte: 10-Meterpatent für alle Seen, Flüsse und Wasserstraßen
36 Polizeibeamte: Sprechfunkzeugnis für die Donau
4 Polizeibeamte: GMDSS-Berufsfunkpatent
11 Polizeibeamte: Motorenwärterzeugnis
Für die Durchführung der Aus- und Fortbildungen werden davon primär 10 besonders geschulte dienstführende Polizeibeamte des LPK Wien /Polizeiinspektion Handelskai-Stromdienst verwendet.