3620/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0408-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3626/J betreffend "Erhaltung der österreichischen alpine Wanderwege", welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 11. November 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Das österreichische alpine Wanderwegenetz ist eine wichtige Voraussetzung für den Alpintourismus, dem in Österreich große Bedeutung zukommt. So verbringen 43 % der Sommergäste in Österreich einen "Wander- und Bergsteigerurlaub".


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend fördert insbesondere Aktivitäten der alpinen Vereine, die eine unverzichtbare Grundlage für den Alpintourismus bilden. Im Rahmen der "Förderung der alpinen Infrastruktur" unter-stützt mein Ressort die Finanzierung der laufenden Erhaltungsmaßnahmen bei alpinen Schutzhütten sowie bei Wander- und Bergwegen, die von den im Verband der alpinen Vereine Österreichs (VAVÖ) zusammengeschlossenen Vereinen (u.a. Oesterreichischer Alpenverein, Naturfreunde, Österreichischer Touristenklub mit insgesamt ca. 530.000 Mitgliedern) betreut werden. Seit 1981 wurden insgesamt rund € 49,4 Mio. Förderungsmittel des Bundes bereit gestellt. Darüber hinaus werden auch fallweise Sonderprojekte der alpinen Vereine unterstützt.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Für die Jahre 2006 bis 2010 wurde eine jährliche Unterstützung in Höhe von
€ 2,253 Mio. zugesagt. Für die Jahre 2011 bis 2013 kann mangels Vorliegens eines entsprechenden Bundesfinanzgesetzes keine Angabe gemacht werden.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Abgesehen davon, dass es sich hierbei um keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend handelt, liegen meinem Ressort dazu keine Informationen vor.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Das Förderungsmanagement für die "Förderung der alpinen Infrastruktur" des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wird vom VAVÖ wahrgenommen.


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Verhandlungen zum Finanzausgleich fallen in den Zuständigkeitsbereich des

Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Die Katastrophenhilfe liegt in der Kompetenz der Länder. Die Finanzierung erfolgt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Demnach regeln die Länder die Abwicklung der Schadensfeststellung bis hin zur Ausbezahlung der Hilfsgelder. Der Katastrophenfonds wurde für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden eingerichtet.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Die Frage der Wegehalterhaftung gemäß § 1319a ABGB fällt in das zivile Schadenersatzrecht und damit in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums

für Justiz.

 

Die Sanierung und Markierung von Wander- und Bergwegen wird jedoch vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Rahmen der "Förderung der alpinen Infrastruktur" unterstützt.