3759/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 19. Jänner 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0434-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3809/J betreffend „Quelle Konkurs und Folgen für Drittfirmen“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 23. November 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Zunächst wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3713/J verwiesen. Mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz finden regelmäßig Gespräche in dieser Angelegenheit statt, um das in den jeweiligen Kompetenzbereich fallende Instrumentarium bestmöglich zur Anwendung bringen zu können. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3810/J durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen.

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Für Unternehmen, die durch den Konkurs der Firma Quelle betroffen sind, bestehen Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich der Förderungen nach dem KMU-Förderungsgesetz, durch ERP-Kredite und durch Zuschüsse nach dem Arbeitsmarktförderungs-Gesetz (AMFG). Diese Förderungsprogramme werden von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt.

 

Im Rahmen der KMU-Förderung können Zuschüsse für Jungunternehmer und innovative Investitionen vergeben werden. Durch Haftungsübernahmen kann die Finanzierung von Innovationsvorhaben und zukunftsweisenden Wachstumsprojekten erleichtert werden.

 

Bis Ende 2010 besteht weiters die Möglichkeit einer Haftungsübernahme durch die "Überbrückungsfinanzierung für KMU". Damit sollen Kreditfinanzierungen ermöglicht werden, die sonst aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen eingeräumt würden.

 

Beabsichtigen Produktionsunternehmen in Folge des Ausscheidens der Firma Quelle vom Markt Änderungen im Produktionsbereich vorzunehmen, die mit Investitionen verbunden sind und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, besteht die Möglichkeit, Zuschüsse im Rahmen der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung auf Basis der aktuell geltenden Richtlinien zu erhalten. Im Rahmen der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung können auch Großunternehmen in Regionalfördergebieten unterstützt werden.

 

Zinsgünstige ERP-Kredite erleichtern die Durchführung von Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen in Unternehmen der Industrie und des produzierenden Gewerbes sowie in produktionsnahen Dienstleistungsunternehmen und unter­stützen die Einführung von neuen Produkten und Verfahren.

Das ERP-Kleinkreditprogramm wurde zur Entschärfung der durch die Kreditkrise hervorgerufenen Liquiditätsprobleme eingerichtet. Mit 1.1.2010 wurde die Kreditobergrenze von bisher € 30.000 auf € 100.000 angehoben.