3824/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.02.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

                                                                             

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

 

GZ: BKA-353.110/0006-I/4/2010                                            Wien, am 27. Jänner 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Dezember 2009 unter der Nr. 4000/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Finanzen im Österreichischen Rundfunk gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 67:

Ø   Der Rechnungshof kritisierte die zu kurzfristigen Finanzvorschauen. Wurde die Dauer von drei bereits auf die empfohlenen fünf Jahre umgestellt?

Ø   Wenn ja, wann wurde mit dieser Umstellung begonnen?

Ø   Welche damit verbundenen Vorteile erkennt man auf der Seite des ORF?

Ø   Wenn nein, warum verbleibt man auch weiterhin bei der kurzfristigen Planung?

Ø   Welche damit verbundenen Vorteile erkennt man auf der Seite des ORF?

Ø   Das 2004 beschlossene Einsparungspotenzial von 22,6 Millionen Euro wurde um über ein Viertel reduziert. Mit welcher Begründung?

Ø   Warum erfolgte diese Reduzierung ohne Beschluss des Lenkungsausschusses?


 

Ø   Wird die Reduzierung von Einsparungspotenzial auch in Zukunft derart unkritisch und nicht hinterfragt beschlossen werden?

Ø   Wenn ja, mit welcher Rechtfertigung?

Ø   Wenn nein, welche Maßnahmen und Mittel werden ergriffen, um die Reduzierung von Einsparungspotenzial in Zukunft kritisch zu hinterfragen?

Ø   Wird in Zukunft ein formeller Beschluss bei der Reduzierung von Einsparungspo­tenzial erfolgen?

Ø   Wenn ja, welche Stadien und Ausschüsse wird ein solcher Beschluss durchlau­fen?

Ø   Welche Instanzen und Ausschüsse werden für derartige Beschlüsse zuständig sein?

Ø   Ab wann wird diese formelle Beschlussfassung bei der Reduzierung von Einspa­rungspotenzial umgesetzt?

Ø   Wenn nein, warum wird diese konkrete Empfehlung des Rechnungshofes hier um­gangen?

Ø   Mit welcher Begründung hält man daran fest, Reduzierung von Einsparungspoten­zial nicht formell beschließen zu müssen?

Ø   Bis 2007 wurden Einsparungsmaßnahmen in Höhe von 10,77 Millionen Euro um­gesetzt – also nicht einmal die Hälfte des ursprünglich beschlossenen Betrages. Warum konnte nicht einmal die Hälfte des ursprünglich beschlossenen Betrages umgesetzt werden?

Ø   Welche Maßnahmen werden ergriffen, um beschlossene Einsparungspotenziale künftig auch zu realisieren?

Ø   Wenn noch keine Maßnahmen ergriffen wurden: Bis wann sind solche geplant?

Ø   Bis wann soll die Realisierung des 2004 beschlossenen Einsparungspotenziales endgültig vollzogen sein?

Ø   Im Zeitablauf (2005: 4,2 Mio. Euro; 2006: 3,41 Mio. Euro; 2007: 1,27 Mio. Euro) wurden immer weniger Maßnahmen realisiert. Warum sind diese jährlich deutlich im Sinken begriffen?

Ø   Mit welcher Begründung wurden jährlich immer weniger Maßnahmen realisiert?

Ø   Welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen, um die künftige Stagnierung bzw. Reduzierung der Maßnahmenrealisation zu vermeiden?

Ø   Wenn noch keine Gegenmaßnahmen in Plan sind: Warum wird dieser Abfall von Seiten des ORF einfach hingenommen?

Ø   Warum werden derart hohe Einsparungspotenziale beschlossen, die scheinbar nicht realisiert werden können?

Ø   Mit 31.12.2007 standen die Wertpapiere des ORF mit einem Buchwert von 419,14 Mio. Euro im Kurs. Der Rechnungshof hat die Veräußerung von Beteiligungen an den Österreichischen Lotterien GmbH sowie eines Teils der Wertpapiere empfoh­len. Wurden bislang Wertpapiere resp. Beteiligungen veräußert?

Ø   Wenn ja, welche und zu welchem Preis?

Ø   Wurde in den Verkauf ein Marktpreisrisikomodell eingerechnet?

Ø   Wurde in den Verkauf die Entwicklung an den Finanzmärkten mit eingerechnet?

Ø   Wenn noch kein Veräußerung erfolgt ist, warum nicht?

Ø   Hatte die Wirtschafts- und Finanzkrise auch Auswirkungen auf die ORF Wertpa­piere?

Ø   Wenn ja, in welcher Höhe bei welchen konkreten Wertpapieren?

Ø   Laut Ansicht des Rechnungshofes stellen die Beteiligungen an der Österreichi­schen Lotterien GmbH kein notwendiges Betriebsvermögen dar. Wie wird diese Beteiligung von Seiten des ORF gerechtfertigt?


 

Ø   Wie hoch ist der aktuelle Buchwert der Wertpapiere des ORF (Stichtag 14. No­vember 2009)?

Ø   Der Rechnungshof hatte die Veräußerung aus dem Grund der strukturellen Ein­sparungsmaßnahmen gerechtfertigt. Ist der ORF hier gegenteiliger Meinung?

Ø   Der Wechsel von den verantwortlichen Asset Managern für die Wertpapierver­anlagung ist bislang nicht geregelt. Ist eine diesbezügliche Regelung bisher er­folgt?

Ø   Wenn ja, welche neuen Regelungsbereiche wurde in Bezug auf die Asset Mana­ger aufgenommen?

Ø   Wann wurde diese neue Regelung umgesetzt?

Ø   Wenn nein, warum wurde die Empfehlung des Rechnungshofes noch nicht umge­setzt?

Ø   Wird geplant, den Wechsel von Asset Managern in Zukunft zu regeln?

Ø   Wurde in Bezug auf das Veranlagungsmanagement die Performance des Jahres 2007 analysiert?

Ø   Wenn ja, welches Ergebnis kam hervor?

Ø   Werden die erzielten Ergebnisse bei der nächsten Festlegung der Asset Allocation entsprechend berücksichtigt?

Ø   Wenn nein, warum wurde eine solche Analyse nicht durchgeführt?

Ø   Wurden die Erkenntnisse des Risikomanagements bislang in den Planungspro­zess integriert?

Ø   Wenn ja, welche Gewichtung kommt diesen Erkenntnissen zu?

Ø   Was erhofft man sich konkret von der Einbeziehung dieser Erkenntnisse des Risi­komanagements?

Ø   Wann wurde derartige Erkenntnisse das erste Mal in einen Planungsprozess ein­bezogen?

Ø   Erfolgte durch diese Einbeziehung eine qualitative Verbesserung der Finanzvor­schau?

Ø   Wenn bislang keine Integration der Risikomanagement-Erkenntnisse erfolgte, wa­rum wird ein derart wichtiger Bereich wie Risikomanagement aus dem generellen Planungsprozess exkludiert?

Ø   Ist in Zukunft geplant, diese Erkenntnisse zu inkludieren?

Ø   Welche Leistungen hat Generaldirektor Wrabetz bislang vollbracht, dass er weiter­hin die Gage des Generaldirektors kassieren darf?

Ø   Gibt es ein Konzept, das die Berichterstattung von der persönlich politischen Aus­richtung der Moderatoren und Journalisten abkoppelt und sich zu einer objektiven und gut recherchierten Berichterstattung wandelt?

Ø   Wenn ja, welche Schritte sind geplant?

Ø   Bis wann soll eine Veränderung erfolgen?

Ø   Wenn nein, warum wird an diesem System festgehalten?

Ø   Könnten Sie sich vorstellen, dass der ORF von der Qualität her das hohe Niveau einer Wiener Zeitung (unter Unterberger erreicht) ebenfalls erreicht?

Ø   Wie weit war der kaufmännische Direktor Wrabetz in die Vorgänge wie Festlegung der Bonifikationen oder der Vertragsgestaltungen für die Direktoren als auch Lan­desdirektoren von 1998 bis 2006 eingebunden?

Ø   Wie hoch waren die Bonifikationen im Jahr 1998?

Ø   Wie hoch waren die Bonifikationen im Jahr 1999?

Ø   Wie hoch waren die Bonifikationen im Jahr 2000?

Ø   Wie hoch waren die Bonifikationen im Jahr 2001?

Ø   Wie hoch waren die Bonifikationen im Jahr 2002?

Ø   Wie hoch waren die Bonifikationen im Jahr 2003?

Ø   Wie hoch waren die Bonifikationen im Jahr 2004?

Ø   Wie hoch waren die Bonifikationen im Jahr 2005?

Ø   Wie hoch waren die Bonifikationen im Jahr 2006?

 

Das Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhän­gigkeit des Rundfunks (kurz: BVG – Rundfunk) normiert ausdrücklich nicht nur die Unabhängigkeit des ORF sondern auch die Unabhängigkeit der Personen und Orga­nen, die mit der Besorgung der Aufgabe der Verbreitung des Rundfunks bzw. dem Betrieb von technischen Einrichtungen betraut sind.

 

Gemäß § 1 ORF-G ist der ORF als Stiftung des öffentlichen Rechts „sui generis“ ein­gerichtet, wobei keinerlei Anteile von Bund und Länder gehalten werden. Das Han­deln der Organe des ORF erfolgt im Rahmen der Privatautonomie. Im Sinne der Au­tonomie des ORF liegt es daher an den zuständigen Organen des ORF, dessen ent­sprechende Strategien und Maßnahmen zu prüfen und zu bewerten. Die Rechts­aufsicht über den ORF kommt allein dem Bundeskommunikationssenat (BKS) zu.

 

Eine Ingerenz des Bundeskanzlers ist somit nicht gegeben; sämtliche Fragen der ge­genständlichen Anfrage stellen daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bun­deskanzleramts dar.

 

Mit freundlichen Grüßen