3825/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.02.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

                                                                             

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

 

GZ: BKA-353.110/0007-I/4/2010                                            Wien, am 27. Jänner 2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Dezember 2009 unter der Nr. 4001/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ausgliederungen und Beteiligungen im ORF gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 45:

Ø   Konnte mit den Ausgliederungen und Beteiligungen das Ziel der größeren Flexibi­lität erreicht werden?

Ø   Worin manifestiert sich das?

Ø   Konnte mit den Ausgliederungen und Beteiligungen das Ziel der größeren Markt­nähe erreicht werden?

Ø   Worin manifestiert sich das?

Ø   Konnte mit den Ausgliederungen und Beteiligungen das Ziel der Kostenvorteile durch die Anwendung anderer Kollektivverträge erreicht werden?


 

Ø   Worin manifestiert sich das?

Ø   Warum gab es nie ein Gesamtkonzept betreffend aller Beteiligungen und Auslage­rungen?

Ø   Wurde mittlerweile ein gesamthaftes Beteiligungskonzept erstellt?

Ø   Wenn ja, wurde dieses Konzept mittelfristig oder langfristig erstellt?

Ø   Wenn nein, warum wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes nicht verwirk­licht?

Ø   Die Buchwerte der Anteile an Tochterunternehmen und Beteiligungen betrugen 2007 33,38 Mio. Euro. Wie hoch waren die Buchwerte 2008?

Ø   Wie hoch sind die aktuellen Buchwerte (Stichtag 14.11.2009)?

Ø   Die Erträge auch Tochterunternehmen und Beteiligungen beliefen sich 2007 auf 11,62 Mio. Euro. Wie hoch waren diese Erträge im Geschäftsjahr 2008?

Ø   Wie hoch waren diese Erträge im Geschäftsjahr 2009 zum Stichtag 14.11.2009?

Ø   Den Anträgen an den Stiftungsrat betreffend den Erwerb von Beteiligungen liegt bislang keine Unternehmensprognose bei. Wurde eine solche bislang eingeführt?

Ø   Wenn ja, gibt diese Aufschluss darüber, ob und inwieweit die Leistungen des Toch­terunternehmens wirtschaftlicher erbracht werden können als durch den ORF?

Ø   Wer erstellt diese fundierten Unternehmensprognosen?

Ø   Kann eine solche Unternehmensprognose die Entscheidung des Stiftungsrates Ihrer Meinung nach positiv mit beeinflussen?

Ø   Unter welchem Aspekt?

Ø   Kann eine solche Unternehmensprognose die Entscheidung des Stiftungsrates Ihrer Meinung nach negativ mit beeinflussen?

Ø   Unter welchem Aspekt?

Ø   Wenn auf diese Unternehmensprognosen weiterhin verzichtet wird – mit welcher Begründung kann eine solche umgangen werden?

Ø   Der Rechnungshof empfiehlt vor jedem Beteiligungserwerb eine Unternehmensbe­wertung. Wird eine solche im Moment vor einem Erwerb durchgeführt?

Ø   Wenn ja, wer führt diese Bewertungen durch?

Ø   Unter welchen Gesichtspunkten erfolgt die Bewertung?

Ø   Wenn nein, warum wird auf eine solche Bewertung verzichtet?

Ø   Werden den Tochterunternehmen strategische Ziele hinsichtlich der Marktpositio­nierung und Aufgabenerfüllung vorgegeben?

Ø   Wenn ja, unter welchen Aspekten werden diese Ziele festgelegt?

Ø   Gibt es generelle Ziele oder werden diese individuell festgelegt?

Ø   Wurden diese Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Geschäftsführern im Einver­nehmen festgemacht resp. über wen erfolgten die jeweiligen Vereinbarungen?

Ø   Wer überwacht die Umsetzung?

Ø   Wie zufriedenstellend erfolgt die Umsetzung?

Ø   Wenn nein, warum wird auf die Festlegung strategischer Ziele hinsichtlich Markt­positionierung und Aufgabenerfüllung verzichtet?

Ø   Wie kann ein ganzheitliches Konzept ohne solche Ziele für die einzelnen Tochter­unternehmen realisiert werden?

Ø   Wenn die Ziele nicht einheitlich vorgegeben werden – wer definiert die Ziele alter­nativ?

Ø   Werden Bonifikationen bereits vor Erreichung der Ziele ausgezahlt?

Ø   Wenn ja, mit welcher Begründung erfolgt die Belohnung bereits vor Eintreten des Erfolges?


 

Ø   Wenn nein, welche Nachweise muss es geben damit die Bonifikationen gezahlt werden?

Ø   Eine der Ziele, das Ausgliederungen und Beteiligungen rechtfertigt, ist die Einspa­rung von Kosten aufgrund unterschiedlicher Kollektivverträge. Während die Perso­nalkosten im ORF von 2004 bis 2007 um 1,4 Prozent anstiegen, schnellten diesel­ben bei den Tochterunternehmen um 7,1 Prozent in die Höhe. Wie kann dies ge­rechtfertigt werden?

Ø   Wird aufgrund der deutlich höheren Kostensteigerung bei den Tochterunterneh­men die Personalkostenentwicklung hier besonders beobachtet?

Ø   Wenn ja, in welcher Art und Weise erfolgt die Kontrolle?

Ø   In welchen Abständen erfolgt die Kontrolle?

Ø   Wer übernimmt diese Kontrolle?

Ø   Welche Grenzwerte wurden definiert, bevor man definitiv Maßnahmen zur Redu­zierung ergreifen will?

Ø   Wenn nein, warum wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bislang nicht realisiert?

 

Das Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhän­gigkeit des Rundfunks (kurz: BVG – Rundfunk) normiert ausdrücklich nicht nur die Unabhängigkeit des ORF sondern auch die Unabhängigkeit der Personen und Orga­nen, die mit der Besorgung der Aufgabe der Verbreitung des Rundfunks bzw. dem Betrieb von technischen Einrichtungen betraut sind.

 

Gemäß § 1 ORF-G ist der ORF als Stiftung des öffentlichen Rechts „sui generis“ ein­gerichtet, wobei keinerlei Anteile von Bund und Länder gehalten werden. Das Han­deln der Organe des ORF erfolgt im Rahmen der Privatautonomie. Im Sinne der Au­tonomie des ORF liegt es daher an den zuständigen Organen des ORF, dessen ent­sprechenden Strategien und Maßnahmen zu prüfen und zu bewerten. Die Rechts­aufsicht über den ORF kommt allein dem Bundeskommunikationssenat (BKS) zu.

 

Eine Ingerenz des Bundeskanzlers ist somit nicht gegeben; keine Frage der ge­genständlichen Anfrage betrifft daher einen Gegenstand der Vollziehung des Bun­deskanzleramts.

 

Mit freundlichen Grüßen