3825/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.02.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0007-I/4/2010 Wien, am 27. Jänner 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Dezember 2009 unter der Nr. 4001/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ausgliederungen und Beteiligungen im ORF gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 45:
Ø Konnte mit den Ausgliederungen und Beteiligungen das Ziel der größeren Flexibilität erreicht werden?
Ø Worin manifestiert sich das?
Ø Konnte mit den Ausgliederungen und Beteiligungen das Ziel der größeren Marktnähe erreicht werden?
Ø Worin manifestiert sich das?
Ø Konnte mit den Ausgliederungen und Beteiligungen das Ziel der Kostenvorteile durch die Anwendung anderer Kollektivverträge erreicht werden?
Ø Worin manifestiert sich das?
Ø Warum gab es nie ein Gesamtkonzept betreffend aller Beteiligungen und Auslagerungen?
Ø Wurde mittlerweile ein gesamthaftes Beteiligungskonzept erstellt?
Ø Wenn ja, wurde dieses Konzept mittelfristig oder langfristig erstellt?
Ø Wenn nein, warum wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes nicht verwirklicht?
Ø Die Buchwerte der Anteile an Tochterunternehmen und Beteiligungen betrugen 2007 33,38 Mio. Euro. Wie hoch waren die Buchwerte 2008?
Ø Wie hoch sind die aktuellen Buchwerte (Stichtag 14.11.2009)?
Ø Die Erträge auch Tochterunternehmen und Beteiligungen beliefen sich 2007 auf 11,62 Mio. Euro. Wie hoch waren diese Erträge im Geschäftsjahr 2008?
Ø Wie hoch waren diese Erträge im Geschäftsjahr 2009 zum Stichtag 14.11.2009?
Ø Den Anträgen an den Stiftungsrat betreffend den Erwerb von Beteiligungen liegt bislang keine Unternehmensprognose bei. Wurde eine solche bislang eingeführt?
Ø Wenn ja, gibt diese Aufschluss darüber, ob und inwieweit die Leistungen des Tochterunternehmens wirtschaftlicher erbracht werden können als durch den ORF?
Ø Wer erstellt diese fundierten Unternehmensprognosen?
Ø Kann eine solche Unternehmensprognose die Entscheidung des Stiftungsrates Ihrer Meinung nach positiv mit beeinflussen?
Ø Unter welchem Aspekt?
Ø Kann eine solche Unternehmensprognose die Entscheidung des Stiftungsrates Ihrer Meinung nach negativ mit beeinflussen?
Ø Unter welchem Aspekt?
Ø Wenn auf diese Unternehmensprognosen weiterhin verzichtet wird – mit welcher Begründung kann eine solche umgangen werden?
Ø Der Rechnungshof empfiehlt vor jedem Beteiligungserwerb eine Unternehmensbewertung. Wird eine solche im Moment vor einem Erwerb durchgeführt?
Ø Wenn ja, wer führt diese Bewertungen durch?
Ø Unter welchen Gesichtspunkten erfolgt die Bewertung?
Ø Wenn nein, warum wird auf eine solche Bewertung verzichtet?
Ø Werden den Tochterunternehmen strategische Ziele hinsichtlich der Marktpositionierung und Aufgabenerfüllung vorgegeben?
Ø Wenn ja, unter welchen Aspekten werden diese Ziele festgelegt?
Ø Gibt es generelle Ziele oder werden diese individuell festgelegt?
Ø Wurden diese Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Geschäftsführern im Einvernehmen festgemacht resp. über wen erfolgten die jeweiligen Vereinbarungen?
Ø Wer überwacht die Umsetzung?
Ø Wie zufriedenstellend erfolgt die Umsetzung?
Ø Wenn nein, warum wird auf die Festlegung strategischer Ziele hinsichtlich Marktpositionierung und Aufgabenerfüllung verzichtet?
Ø Wie kann ein ganzheitliches Konzept ohne solche Ziele für die einzelnen Tochterunternehmen realisiert werden?
Ø Wenn die Ziele nicht einheitlich vorgegeben werden – wer definiert die Ziele alternativ?
Ø Werden Bonifikationen bereits vor Erreichung der Ziele ausgezahlt?
Ø Wenn ja, mit welcher Begründung erfolgt die Belohnung bereits vor Eintreten des Erfolges?
Ø Wenn nein, welche Nachweise muss es geben damit die Bonifikationen gezahlt werden?
Ø Eine der Ziele, das Ausgliederungen und Beteiligungen rechtfertigt, ist die Einsparung von Kosten aufgrund unterschiedlicher Kollektivverträge. Während die Personalkosten im ORF von 2004 bis 2007 um 1,4 Prozent anstiegen, schnellten dieselben bei den Tochterunternehmen um 7,1 Prozent in die Höhe. Wie kann dies gerechtfertigt werden?
Ø Wird aufgrund der deutlich höheren Kostensteigerung bei den Tochterunternehmen die Personalkostenentwicklung hier besonders beobachtet?
Ø Wenn ja, in welcher Art und Weise erfolgt die Kontrolle?
Ø In welchen Abständen erfolgt die Kontrolle?
Ø Wer übernimmt diese Kontrolle?
Ø Welche Grenzwerte wurden definiert, bevor man definitiv Maßnahmen zur Reduzierung ergreifen will?
Ø Wenn nein, warum wurde diese Empfehlung des Rechnungshofes bislang nicht realisiert?
Das Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (kurz: BVG – Rundfunk) normiert ausdrücklich nicht nur die Unabhängigkeit des ORF sondern auch die Unabhängigkeit der Personen und Organen, die mit der Besorgung der Aufgabe der Verbreitung des Rundfunks bzw. dem Betrieb von technischen Einrichtungen betraut sind.
Gemäß § 1 ORF-G ist der ORF als Stiftung des öffentlichen Rechts „sui generis“ eingerichtet, wobei keinerlei Anteile von Bund und Länder gehalten werden. Das Handeln der Organe des ORF erfolgt im Rahmen der Privatautonomie. Im Sinne der Autonomie des ORF liegt es daher an den zuständigen Organen des ORF, dessen entsprechenden Strategien und Maßnahmen zu prüfen und zu bewerten. Die Rechtsaufsicht über den ORF kommt allein dem Bundeskommunikationssenat (BKS) zu.
Eine Ingerenz des Bundeskanzlers ist somit nicht gegeben; keine Frage der gegenständlichen Anfrage betrifft daher einen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Mit freundlichen Grüßen