3826/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.02.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0008-I/4/2010 Wien, am 27. Jänner 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Dezember 2009 unter der Nr. 4002/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Organisation im ORF gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 53:
Ø Der Rechnungshof kritisierte primär eine fehlende Gesamtstrategie. Wurde eine solche bislang (Stichtag 14.11.2009) umgesetzt?
Ø Wenn ja, welche Maßnahmen wurden konkret ergriffen?
Ø In welchem Stadium befindet sich die Umsetzung?
Ø Bis wann ist geplant, diese Gesamtstrategie zur Gänze umgesetzt zu haben?
Ø Wenn nein, warum wurde trotz Kritik des Rechnungshofes nichts an der fehlenden Gesamtstrategie geändert?
Ø Bis wann ist konkret geplant, Maßnahmen zu ergreifen?
Ø Bislang lag kein schriftliches Unternehmenskonzept vor. Gibt es ein solches mittlerweile?
Ø Wenn nein, warum noch nicht?
Ø Der Rechnungshof spricht von einer Strukturreform als Grundlage, da es in vielen Bereichen Doppelgleisigkeiten gibt. Wurden diese bereits überarbeitet?
Ø Wenn nein, warum sind die möglichen Synergieeffekte noch immer nicht versucht, erzielt zu werden?
Ø Der Rechnungshof empfiehlt des Weiteren langfristige Planung. Das vom Generaldirektor als Bewerbungskonzept vorgelegte Programm wurde nicht als solches empfunden. Wurde bislang eine langfristige Unternehmensstrategie festgelegt?
Ø Wenn ja, welche Eckpunkte umreißen konkret diese langfristige Unternehmensstrategie?
Ø Welche Ziele wurde in den einzelnen Bereichen Strategie, Steuerung und Organisation festgelegt?
Ø Auf welche Zeitdauer sind diese Strategien festgelegt?
Ø Wenn nein, bis wann plant der ORF eine langfristige Unternehmensstrategie zu entwickeln?
Ø Die Medienlandschaft - in Österreich wie auch international - ist geprägt von laufenden Veränderungen und einem wachsenden Wettbewerbsdruck. Wie lässt es sich daher rechtfertigen, bislang ohne langfristige Unternehmensstrategie gearbeitet zu haben?
Ø Der Rechnungshof empfiehlt weiter, die Organisation des ORF tiefgreifend zu reformieren. Wurde eine solche Organisationsreform bislang begonnen resp. umgesetzt?
Ø Wenn ja, in welchem Stadium befinden sich die Umsetzungen?
Ø Welche Ziele wurden für den Bereich Organisation festgelegt?
Ø Welche dieser Ziele wurden bereits erreicht?
Ø Wann ist geplant, alle festgelegte Ziele erreicht zu haben und die Reform somit zu beenden?
Ø Wenn nein, warum wird die Organisation auch weiterhin nicht gestrafft?
Ø Wie wird von Seiten des ORF argumentiert, die verwobenen Hierarchiestrukturen weiterhin aufrecht zu erhalten?
Ø Was verspricht man sich von Seiten des ORF von diesen verwobenen Hierarchiestrukturen?
Ø Wie wird von Seiten des ORF argumentiert, die langen Entscheidungswege weiterhin aufrecht zu erhalten?
Ø Was verspricht man sich von Seiten des ORF von diesen langen Entscheidungswegen?
Ø In seinen Schlussbemerkungen empfiehlt der Rechnungshof außerdem, ein strategisches Marketingkonzept zu erarbeiten. Ist diese Empfehlung bislang (Stichtag 14.11.2009) umgesetzt worden?
Ø Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich die Umsetzung?
Ø Bis wann soll diese Umsetzung vollzogen sein?
Ø Wenn nein, warum wurde trotz Empfehlung des Rechnungshofes der Marketingbereich bislang nicht neu organisiert?
Ø Das Marketing erfolgte bislang über 17 verschiedene Organisationseinheiten und Tochterunternehmen. Wie kann diese erhebliche Komplexität, die immer wieder zu Überschneidungen in der Aufgabenerfüllung führt, vom ORF gerechtfertigt werden?
Ø Wie soll durch 17 unterschiedliche Marketingbereiche dennoch eine einheitliche Vermarktung der Marke ORF erfolgen?
Ø Wie soll Ihrer Meinung nach die Effizienz und die Effektivität des ORF-Marketings in Zukunft gesteigert werden?
Ø Der Rechnungshof empfiehlt die Auflösung der Direktion für Online und Neue Medien, die 2002 eingerichtet wurde. Ist eine solche Auflösung bislang vollzogen worden?
Ø Wenn ja, wann erfolgte die Auflösung?
Ø Wie hoch sind die Kosten der tatsächlichen Einsparungen?
Ø Wenn nein, wie wird die Beibehaltung dieser Direktion gerechtfertigt?
Ø Welche Aufgaben übernimmt diese Direktion, die nicht auch von bereits vorhandenen Tochterunternehmen übernommen werden könnten?
Ø Der Rechnungshof hat außerdem empfohlen, dass die Redaktionsstrukturen und ‑konzepte überarbeitet werden sollten. Wurde eine solche Überarbeitung bereits vorgenommen?
Ø Kritikpunkt war die mangelnde Abstimmung der Redaktionen und Programmabteilungen. Wurde diese bisher (Stichtag 14.11.2009) überarbeitet?
Ø Wenn ja, welche Ergebnisse hat die Überarbeitung konkret gebracht?
Ø Welche Ziele werden verfolgt?
Ø Wann wurde mit dieser Maßnahme begonnen?
Ø Wann wird diese Maßnahme abgeschlossen sein?
Ø Wenn nein, wie kann gerechtfertigt werden, dass weiterhin zwischen den Redaktionen unkoordiniert gearbeitet wird?
Ø Die redaktionelle Trennung von Fernsehen, Radio, Online und Teletext soll überdacht werden – so der Rechnungshof. Eine Änderung in dieser Struktur würde das trimediale Arbeiten fördern. Wie ist der Stand der Dinge mit Stichtag 14.11.2009?
Ø Wenn bereits Änderungen vollzogen wurden – um welche Änderungen handelt es sich konkret?
Ø Wann hat man mit der Umsetzung dieser Änderungen begonnen?
Ø Wann sollen diese Änderungen vollzogen sein?
Ø Was verspricht man sich konkret von den gewählten Änderungen?
Ø Wenn noch keine Änderungen vollzogen wurden – warum wurden die Redaktionsstrukturen und -konzepte bislang noch immer nicht überdacht?
Ø Trimediales Arbeiten ist in den Landesstudios bereits Gang und Gebe. Warum wird dies nicht auf alle Ebenen des ORF übernommen?
Ø Wie wird die vom ORF vertretene Sorge um die journalistische Pluralität (in Bezug auf trimediales Arbeiten) argumentiert?
Das Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (kurz: BVG – Rundfunk) normiert ausdrücklich nicht nur die Unabhängigkeit des ORF sondern auch die Unabhängigkeit der Personen und Organen, die mit der Besorgung der Aufgabe der Verbreitung des Rundfunks bzw. dem Betrieb von technischen Einrichtungen betraut sind.
Gemäß § 1 ORF-G ist der ORF als Stiftung des öffentlichen Rechts „sui generis“ eingerichtet, wobei keinerlei Anteile von Bund und Länder gehalten werden. Das Handeln der Organe des ORF erfolgt im Rahmen der Privatautonomie. Im Sinne der Autonomie des ORF liegt es daher an den zuständigen Organen des ORF, dessen entsprechenden Strategien und Maßnahmen zu prüfen und zu bewerten. Die Rechtsaufsicht über den ORF kommt allein dem Bundeskommunikationssenat (BKS) zu.
Eine Ingerenz des Bundeskanzlers ist somit nicht gegeben; keine Frage der gegenständlichen Anfrage betrifft daher einen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Mit freundlichen Grüßen