3826/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.02.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

GZ: BKA-353.110/0008-I/4/2010 Wien, am 27. Jänner 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Dezember 2009 unter der Nr. 4002/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Organisation im ORF gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 53:

Ø   Der Rechnungshof kritisierte primär eine fehlende Gesamtstrategie. Wurde eine solche bislang (Stichtag 14.11.2009) umgesetzt?

Ø   Wenn ja, welche Maßnahmen wurden konkret ergriffen?

Ø   In welchem Stadium befindet sich die Umsetzung?

Ø   Bis wann ist geplant, diese Gesamtstrategie zur Gänze umgesetzt zu haben?

Ø   Wenn nein, warum wurde trotz Kritik des Rechnungshofes nichts an der fehlenden Gesamtstrategie geändert?

Ø   Bis wann ist konkret geplant, Maßnahmen zu ergreifen?

Ø   Bislang lag kein schriftliches Unternehmenskonzept vor. Gibt es ein solches mitt­lerweile?

Ø   Wenn nein, warum noch nicht?

Ø   Der Rechnungshof spricht von einer Strukturreform als Grundlage, da es in vielen Bereichen Doppelgleisigkeiten gibt. Wurden diese bereits überarbeitet?

Ø   Wenn nein, warum sind die möglichen Synergieeffekte noch immer nicht versucht, erzielt zu werden?

Ø   Der Rechnungshof empfiehlt des Weiteren langfristige Planung. Das vom Gene­raldirektor als Bewerbungskonzept vorgelegte Programm wurde nicht als solches empfunden. Wurde bislang eine langfristige Unternehmensstrategie festgelegt?

Ø   Wenn ja, welche Eckpunkte umreißen konkret diese langfristige Unternehmens­strategie?

Ø   Welche Ziele wurde in den einzelnen Bereichen Strategie, Steuerung und Orga­nisation festgelegt?

Ø   Auf welche Zeitdauer sind diese Strategien festgelegt?

Ø   Wenn nein, bis wann plant der ORF eine langfristige Unternehmensstrategie zu entwickeln?

Ø   Die Medienlandschaft - in Österreich wie auch international - ist geprägt von lau­fenden Veränderungen und einem wachsenden Wettbewerbsdruck. Wie lässt es sich daher rechtfertigen, bislang ohne langfristige Unternehmensstrategie gearbeitet zu haben?

Ø   Der Rechnungshof empfiehlt weiter, die Organisation des ORF tiefgreifend zu re­formieren. Wurde eine solche Organisationsreform bislang begonnen resp. umge­setzt?

Ø   Wenn ja, in welchem Stadium befinden sich die Umsetzungen?

Ø   Welche Ziele wurden für den Bereich Organisation festgelegt?

Ø   Welche dieser Ziele wurden bereits erreicht?

Ø   Wann ist geplant, alle festgelegte Ziele erreicht zu haben und die Reform somit zu beenden?

Ø   Wenn nein, warum wird die Organisation auch weiterhin nicht gestrafft?

Ø   Wie wird von Seiten des ORF argumentiert, die verwobenen Hierarchiestrukturen weiterhin aufrecht zu erhalten?

Ø   Was verspricht man sich von Seiten des ORF von diesen verwobenen Hierarchie­strukturen?

Ø   Wie wird von Seiten des ORF argumentiert, die langen Entscheidungswege wei­terhin aufrecht zu erhalten?

Ø   Was verspricht man sich von Seiten des ORF von diesen langen Entscheidungs­wegen?

Ø   In seinen Schlussbemerkungen empfiehlt der Rechnungshof außerdem, ein stra­tegisches Marketingkonzept zu erarbeiten. Ist diese Empfehlung bislang (Stichtag 14.11.2009) umgesetzt worden?

Ø   Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich die Umsetzung?

Ø   Bis wann soll diese Umsetzung vollzogen sein?

Ø   Wenn nein, warum wurde trotz Empfehlung des Rechnungshofes der Marketing­bereich bislang nicht neu organisiert?

Ø   Das Marketing erfolgte bislang über 17 verschiedene Organisationseinheiten und Tochterunternehmen. Wie kann diese erhebliche Komplexität, die immer wieder zu Überschneidungen in der Aufgabenerfüllung führt, vom ORF gerechtfertigt wer­den?

Ø   Wie soll durch 17 unterschiedliche Marketingbereiche dennoch eine einheitliche Vermarktung der Marke ORF erfolgen?

Ø   Wie soll Ihrer Meinung nach die Effizienz und die Effektivität des ORF-Marketings in Zukunft gesteigert werden?

Ø   Der Rechnungshof empfiehlt die Auflösung der Direktion für Online und Neue Me­dien, die 2002 eingerichtet wurde. Ist eine solche Auflösung bislang vollzogen wor­den?

Ø   Wenn ja, wann erfolgte die Auflösung?

Ø   Wie hoch sind die Kosten der tatsächlichen Einsparungen?

Ø   Wenn nein, wie wird die Beibehaltung dieser Direktion gerechtfertigt?

Ø   Welche Aufgaben übernimmt diese Direktion, die nicht auch von bereits vorhan­denen Tochterunternehmen übernommen werden könnten?

Ø   Der Rechnungshof hat außerdem empfohlen, dass die Redaktionsstrukturen und ‑konzepte überarbeitet werden sollten. Wurde eine solche Überarbeitung bereits vorgenommen?

Ø   Kritikpunkt war die mangelnde Abstimmung der Redaktionen und Programmab­teilungen. Wurde diese bisher (Stichtag 14.11.2009) überarbeitet?

Ø   Wenn ja, welche Ergebnisse hat die Überarbeitung konkret gebracht?

Ø   Welche Ziele werden verfolgt?

Ø   Wann wurde mit dieser Maßnahme begonnen?

Ø   Wann wird diese Maßnahme abgeschlossen sein?

Ø   Wenn nein, wie kann gerechtfertigt werden, dass weiterhin zwischen den Redakti­onen unkoordiniert gearbeitet wird?

Ø   Die redaktionelle Trennung von Fernsehen, Radio, Online und Teletext soll über­dacht werden – so der Rechnungshof. Eine Änderung in dieser Struktur würde das trimediale Arbeiten fördern. Wie ist der Stand der Dinge mit Stichtag 14.11.2009?

Ø   Wenn bereits Änderungen vollzogen wurden – um welche Änderungen handelt es sich konkret?

Ø   Wann hat man mit der Umsetzung dieser Änderungen begonnen?

Ø   Wann sollen diese Änderungen vollzogen sein?

Ø   Was verspricht man sich konkret von den gewählten Änderungen?

Ø   Wenn noch keine Änderungen vollzogen wurden – warum wurden die Redaktions­strukturen und -konzepte bislang noch immer nicht überdacht?

Ø   Trimediales Arbeiten ist in den Landesstudios bereits Gang und Gebe. Warum wird dies nicht auf alle Ebenen des ORF übernommen?

Ø   Wie wird die vom ORF vertretene Sorge um die journalistische Pluralität (in Bezug auf trimediales Arbeiten) argumentiert?

 

Das Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhän­gigkeit des Rundfunks (kurz: BVG – Rundfunk) normiert ausdrücklich nicht nur die Unabhängigkeit des ORF sondern auch die Unabhängigkeit der Personen und Orga­nen, die mit der Besorgung der Aufgabe der Verbreitung des Rundfunks bzw. dem Betrieb von technischen Einrichtungen betraut sind.

 

Gemäß § 1 ORF-G ist der ORF als Stiftung des öffentlichen Rechts „sui generis“ ein­gerichtet, wobei keinerlei Anteile von Bund und Länder gehalten werden. Das Han­deln der Organe des ORF erfolgt im Rahmen der Privatautonomie. Im Sinne der Au­tonomie des ORF liegt es daher an den zuständigen Organen des ORF, dessen ent­sprechenden Strategien und Maßnahmen zu prüfen und zu bewerten. Die Rechts­aufsicht über den ORF kommt allein dem Bundeskommunikationssenat (BKS) zu.


Eine Ingerenz des Bundeskanzlers ist somit nicht gegeben; keine Frage der ge­genständlichen Anfrage betrifft daher einen Gegenstand der Vollziehung des Bun­deskanzleramts.

 

 

Mit freundlichen Grüßen