3839/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 2. Februar 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0450-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4005/J betreffend „Vermietung und Verpachtung von ÖBB-Immobilien an Kebap-Stände“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 11. Dezember 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Die Vermietung und Verpachtung von Geschäfts- und Gastronomiestandorten hat sich nach Angebot und Nachfrage und den regionalen Gegebenheiten zu richten. Ein Maßnahmenkatalog für die Vermietung und Verpachtung erscheint daher weder sinnvoll noch zielführend.


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Kulinarische Angebote, die aus den jeweiligen regionsspezifischen Produkten hergestellt werden, haben für den Tourismusstandort Österreich zweifellos einen hohen Stellenwert. Mein Ressort kooperiert daher regelmäßig mit verschiedenen kulinarischen Initiativen, um ein diesbezügliches Bewusstsein zu schaffen. Konkrete Maßnahmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sind derzeit nicht vorgesehen.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Zu derartigen Verwaltungsstrafverfahren, die den in die Zuständigkeit meines Ressorts fallenden Bereich der Gewerbeordnung zum Gegenstand hatten, wurden die Ämter der Landesregierungen befasst, auf Basis deren Stellungnahmen Folgendes mitgeteilt werden kann:

 

In Oberösterreich wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und mit der Verhängung einer Geldstrafe abgeschlossen. Der Betreiber hat den Betrieb der Betriebsanlage aufgegeben.

 

In Wien wurde ein Verwaltungsstrafverfahren geführt, das mit der rechtskräftigen Verhängung einer Geldstrafe abgeschlossen wurde.

 

Von den übrigen Bundesländern wurden keine derartigen Verfahren gemeldet.