3968/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.02.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0287-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3907/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Steigende Anzahl von gefälschten Tabletten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 3, 5, 6 und 7:

Im Bundesministerium für Justiz ist die Einschätzung etwa der Europäischen Kommission oder der World Health Organization (WHO) bekannt, dass das Problem gefälschter Medikamente weltweit zunimmt (in Ländern außerhalb Europas in weit höherem Ausmaß als in Europa).


Allerdings besteht im Bundesministerium für Justiz keine besondere medizinische oder pharmakologische Zuständigkeit, sodass ich auf die Zuständigkeit anderer Ressorts, insbesondere der Ressorts Gesundheit und Konsumentenschutz, verweisen muss.

Zu 2 und 4:

Meinungen und Einschätzungen sind grundsätzlich nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts nach Art. 52 B-VG. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich die kolportierten Äußerungen nicht kommentiere.

Zu 8, 9 und 13:

Die in der Anfrage angesprochenen Verstöße erfüllen derzeit keinen spezifischen von den Gerichten zu ahndenden Straftatbestand.

Da aber dem Phänomen der Arzneimittelfälschung nur auf internationaler Ebene nachhaltig begegnet werden kann, ist in letzter Zeit im Rahmen des Europarates ein Übereinkommen über strafrechtliche Maßnahmen gegen die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten verhandelt worden. Die Vorarbeiten zu diesem Übereinkommen sind von einer Gruppe von elf Experten – darunter auch ein Vertreter des österreichischen Justizressorts – geleistet worden, die von November 2007 bis Februar 2009 mehrere Sitzungen abhielt. Im Anschluss daran fanden in einem allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates offen stehenden Komitee die Vertragsverhandlungen statt; zum Vorsitzenden dieses Komitees ist der Vertreter meines Ressorts gewählt worden. Das Übereinkommen („Council of Europe Convention on counterfeiting of medical products and similar crimes involving threats to public health“, kurz „Medicrime-Convention“) ist nun fertiggestellt und wird im Frühjahr 2010 zur Unterzeichnung aufgelegt werden.

Das Übereinkommen wird die Schaffung einschlägiger Straftatbestände vorsehen.

Vertreter meines Ressorts haben über die Fortschritte bei den erwähnten Verhandlungen regelmäßig in den Sitzungen der AMEG (Austrian Medicines Enforcement Group) berichtet.

Nach der Unterzeichnung des Übereinkommens wird die innerstaatliche Umsetzung durch Schaffung entsprechender Straftatbestände in Angriff zu nehmen sein.


Zu 10 bis 12:

Die in dieser Anfrage primär angesprochenen Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz sind grundsätzlich als Verwaltungsübertretungen zu verfolgen, sofern keine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt. Da das der Anfrage zugrunde liegende Handeln mit bzw. Produzieren von gefälschten Medikamenten in der Verfahrensautomation Justiz statistisch nicht gesondert erfasst werden kann, wären allfällige Strafverfahren, denen ein solcher Sachverhalt zugrunde liegt, nur im Wege einer bundesweiten händischen Recherche zu ermitteln. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich aufgrund des damit verbundenen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes von der Erteilung eines solchen Auftrages an die Staatsanwaltschaften absehen musste.

 

. Jänner 2010

 

 

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)