3978/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0250-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3912/J vom 10. Dezember 2009 der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Der Umgang mit Bewerbungsunterlagen – sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form – wird – abgesehen von den allgemeinen Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit, Vertraulichkeit bzw. Verschwiegenheitspflicht (vgl. Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Vertragsbedienstetengesetz 1948, Ausschreibungsgesetz 1989 und Datenschutzgesetz 2000) – durch die besonderen Bestimmungen der Büroordnung 2004 geregelt.
Die Kontrolle der Vernichtung von Bewerbungsunterlagen erfolgt im Wege der Dienstaufsicht bzw. gemäß vertraglicher Vereinbarung durch einen auf Aktenvernichtung spezialisierten Vertragspartner.
Mit freundlichen Grüßen