4040/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.02.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

An die                                                                                       GZ. BMVIT-10.000/0067-I/PR3/2009    

Präsidentin des Nationalrats                                                   DVR:0000175

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Februar 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Haider und weitere Abgeordnete haben am 11. Dezember 2009 unter der Nr. 4006/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Vermietung und Verpachtung von ÖBB-Immobilien an Kebap-Stände gerichtet.

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.