4186/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.03.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0004-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

 

zur Zahl 4204/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verdacht gegen den Novomatic Konzern“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 15:

Den mir vorliegenden Berichten zufolge haben die staatsanwaltschaftlichen Behörden keine Kenntnis von den in der Anfrage behaupteten Verdachtsmomenten.

Zu 16:

Ja solche Treffen, über die auch bereits in den Medien berichtet wurde, sind der Staatsanwaltschaft Wien bekannt. Zu den näheren Umständen, wie insbesondere Örtlichkeiten, konnte die Staatsanwaltschaft Wien keine Auskunft erteilen.

Zu 17:

Die in der Anfrage genannten Treffen sind den Anklagebehörden nicht bekannt.

Zu 18:

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Praters führt die Staatsanwaltschaft Wien ein noch nicht abgeschlossenes Ermittlungsverfahren. Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu diesem gemäß § 12 StPO nicht öffentlichen Verfahren keine näheren Auskünfte erteilen kann, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnte.

 

. März 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)