4189/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.03.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . März 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 13. Jänner 2010 unter der Nr. 4206/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend UVP-Verfahren für den Ausbau der S 31 Burgenland-Schnellstraße, Abschnitt Schützen am Gebirge – Eisenstadt gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Mit der Aufnahme des nun Straßenzuges in das Verzeichnis 2 des BStG 1971 im Jahre 2002 wurde das Ziel verfolgt, die anrainende Bevölkerung an der B50 – vor allem in der Gemeinde Schützen – nachhaltig verkehrlich zu entlasten.
Im laufenden UVP-Verfahren zur Genehmigung des Bundesstraßenbauvorhabens S31 Burgenland Schnellstraße, Abschnitt Schützen am Gebirge bis Eisenstadt (S 31 Nord), welches der Umsetzung des gesetzlich vorgegebenen gegenständlichen Straßenzuges dient, hat sich das massive Interesse der anrainenden Bevölkerung an einer kleinräumigen Lösung manifestiert.
Mit Schreiben vom 10.2.2010 hat der Landeshauptmann des Burgenlandes mitgeteilt, dass die Umfahrung Schützen am Gebirge als kleinräumiges Landesstraßenprojekt verwirklicht werden wird und darum ersucht, den gegenständlichen Straßenzug aus dem Verzeichnis 2 des BStG 1971 herauszunehmen.
Eine diesbezügliche Beschlussfassung durch das österreichische Parlament wird seitens des BMVIT angestrebt.