4197/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.03.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0027-I/4/2010 Wien, am 3. März 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 9. Februar 2010 unter der Nr. 4483/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bezügegesetz im Jahr 2009 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø 1). Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2010) Ruhebezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
Derzeit beziehen 58 Personen Ruhebezüge.
Zu Frage 2:
Ø Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2010) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
Derzeit beziehen 33 Personen Versorgungsbezüge.
Zu Frage 3:
Ø Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.1.2010) diesen Ruhebezug?
Drei Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49f Bezügegesetz geltend gemacht haben, beziehen diesen.
Zu Frage 4:
Ø Sind diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?
Ja.
Zu Frage 5:
Ø Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2009?
Im Jahr 2009 entstand für Ruhebezüge ein Aufwand in Höhe von € 7,327.348,57.
Zu Frage 6:
Ø Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2009 für Ihren Bereich?
Für Versorgungsbezüge entstand im Jahr 2009 ein Aufwand in Höhe von € 2,345.120,41.
Zu Frage 7:
Ø Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) im Jahr 2009 für Ihren Bereich?
Im Jahr 2209 betrugen die Einnahmen aus Pensionsbeiträgen (§ 12 Bezügegesetz) € 37.237,52.
Zu Frage 8:
Ø Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44 n BezG) 2009 für Ihren Bereich?
Die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n Bezügegesetz) betrugen im Jahr 2009 € 1,089.568,67.
Zu Frage 9:
Ø Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß § 14(1) BezG geleistet haben, im Jahr 2009?
Der finanzielle Aufwand, der gemäß § 14 Abs. 1 Bezügegesetz geleistet wurde, betrug im Jahr 2009 € 32.110,66.
Zu Frage 10:
Ø Haben Sie nach anderen Bestimmungen des § 14 BezG im Jahr 2009 Zahlungen geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe?
Nach anderen Bestimmungen des § 14 Bezügegesetz wurden im Jahr 2009 keine Zahlungen geleistet.
Mit freundlichen Grüßen