4197/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0027-I/4/2010                                                  Wien, am 3. März 2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 9. Februar 2010 unter der Nr. 4483/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Bezügegesetz im Jahr 2009 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø   1). Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2010) Ruhebezüge (nach dem Be­zügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?

 

Derzeit beziehen 58 Personen Ruhebezüge.

 

Zu Frage 2:

Ø   Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2010) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?

 

Derzeit beziehen 33 Personen Versorgungsbezüge.

 

Zu Frage 3:

Ø    Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.1.2010) diesen Ruhebezug?

 

Drei Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49f Bezüge­gesetz geltend gemacht haben, beziehen diesen.

 

Zu Frage 4:

Ø   Sind diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?

 

Ja.

 

Zu Frage 5:

Ø   Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2009?

 

Im Jahr 2009 entstand für Ruhebezüge ein Aufwand in Höhe von € 7,327.348,57.

 

Zu Frage 6:

Ø   Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2009 für Ihren Be­reich?

 

Für Versorgungsbezüge entstand im Jahr 2009 ein Aufwand in Höhe von € 2,345.120,41.

 

Zu Frage 7:

Ø   Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) im Jahr 2009 für Ihren Bereich?

 

Im Jahr 2209 betrugen die Einnahmen aus Pensionsbeiträgen (§ 12 Bezügegesetz) € 37.237,52.

 

Zu Frage 8:

Ø   Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44 n BezG) 2009 für Ihren Bereich?

 

Die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n Bezügege­setz) betrugen im Jahr 2009 € 1,089.568,67.

 

Zu Frage 9:

Ø   Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß § 14(1) BezG geleistet ha­ben, im Jahr 2009?

 

Der finanzielle Aufwand, der gemäß § 14 Abs. 1 Bezügegesetz geleistet wurde, be­trug im Jahr 2009 € 32.110,66.

 

Zu Frage 10:

Ø   Haben Sie nach anderen Bestimmungen des § 14 BezG im Jahr 2009 Zahlungen geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Nach anderen Bestimmungen des § 14 Bezügegesetz wurden im Jahr 2009 keine Zahlungen geleistet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen