4249/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.03.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0017-III/FV/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 23. März 2010
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4408/J-NR/2010 betreffend
Maßnahmen zur
Qualitätssteigerung der Lehre und Forschung an Österreichs
Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und
Kollegen am 29. Jänner 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen werden die von den Universitäten zu erbringenden Leistungen festgesetzt. So sind beispielsweise strategische Ziele festzulegen, es ist eine Profilbildung vorzunehmen sowie auch festzulegen, welche Vorhaben und Ziele die Universität in diesem Bereich verfolgt und mittels welcher Maßnahmen sie deren Umsetzung beabsichtigt. Die Lehrplangestaltung obliegt innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens (z.B. auch Vorgaben durch EU-Richtlinien im Zusammenhang mit dem Architekturstudium) der Universität und wird nicht vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gestaltet. Das Prinzip der forschungsgeleiteten Lehre wurde niemals in Frage gestellt.
Mit dem Umbau der Studienarchitektur im Zuge des Bologna-Prozesses geht eine erhöhte Verbindlichkeit des Lehrbetriebs einher, die oft negativ mit Verschulung assoziiert wird. Es soll eben gerade nicht zur Verschulung kommen, sondern mit Hilfe von Wahlmodulen fächerübergreifendes Studieren möglich sein. Die Studierenden können eigenverantwortlich und individuell ihren Ausbildungsweg verfolgen. Gewiss braucht es noch eine Übergangszeit, um diese Möglich-keiten als selbstverständlich wahrzunehmen und auch in Anspruch zu nehmen. In der Frage der verschulten Studienpläne kann ich die Kritik verstehen. Die Umstellung auf die Bologna-Struktur wurde an einigen Universitäten nicht besonders gut umgesetzt, daher werden nun Richtlinien für die Umsetzung erarbeitet. Sollten diese von den Universitäten nicht angenommen werden, ist auch eine gesetzliche Maßnahme denkbar.
Zu Frage 2:
Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 7. Juli 2005, mit dem die bisherige Regelung über den Zugang zu österreichischen Universitäten als europarechtswidrig qualifiziert wurde, entstand ein verstärkter Andrang von Studierenden aus dem Ausland – insbesondere aus Deutschland – zu bestimmten Studienrichtungen, die auch in anderen Ländern nur im Rahmen von Zugangsbeschränkungen studiert werden können.
Dies betrifft
insbesondere die medizinischen Studienrichtungen. Im Hinblick auf die
jährlich
steigenden Bewerber/innenzahlen für die medizinischen Studienrichtungen,
insbesondere auch aus benachbarten EU-Ländern, ist vorerst mit einem
Abgehen von den bisherigen Zugangsbeschränkungen nicht zu rechnen.
Zur Erhebung des zukünftigen Ärztebedarfes wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Durchführung einer Bedarfsstudie durch die Gesundheit Österreich GmbH in Auftrag gegeben.
Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen 2010 – 2012 wurde mit den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck vereinbart, dass sie bis Mitte 2010 ein abgestimmtes Konzept für eine allenfalls notwendige Umsetzung der Erhöhung der Studienplätze für Anfänger/innen von derzeit 1.500 auf 2.000 vorlegen.
An
Fachhochschulen und Universitäten ist bereits eine große Bandbreite
an Zugangsrege-lungen Realität – das geht von Aufnahmeprüfungen
bis zu mehrstufigen Bewerbungsverfahren. Hier ist es sinnvoll, die
Universitäten und Fachhochschulen über Zugangsbedingungen selbst
entscheiden zu lassen. Kapazitäten sind in vielen Bereichen begrenzt,
wobei durch eine
Optimierung der Kapazitätsauslastung mittels transparenter und fairer
Zugangsmodalitäten entgegengetreten werden kann, und das muss man
akzeptieren.
Die in dieser Frage genannten Studien sind aufgrund der Rechtslage zugangsbeschränkt. Im Hinblick auf den in diesen Studien notwendigen Bedarf an Absolventinnen und Absolventen besteht derzeit keine Absicht, von dieser Regelung abzugehen.
Zu Frage 3:
In Österreich darf an den postsekundären Bildungseinrichtungen ohnedies jede Person mit allgemeiner Universitätsreife studieren, was sie will. Vier von zehn Studierenden unterziehen sich dabei einer Qualifikationsüberprüfung.
Zu Frage 4:
In erster Linie geht es darum die bestehenden Studienplätze so zu verteilen, dass ein Ausbau dort erfolgt, wo er sinnvoll ist. Dieser Frage wird maßgeblich im Arbeitsforum 2 des Dialogs Hochschulpartnerschaft nachgegangen; vor allem vor dem Hintergrund einer koordinierten Zusammenarbeit im gesamten Hochschulbereich.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Gemäß
§ 14 Abs. 1 UG 2002 hat jede Universität zur Qualitäts- und
Leistungssicherung ein
eigenes Qualitätsmanagement aufzubauen. Derartige Erhebungen sind daher
grundsätzlich von der jeweiligen Universität durchzuführen. Es
besteht beispielsweise seitens der Technischen Universität Wien im Rahmen
der Qualitätssicherung das Vorhaben, die bestehenden Lehrveranstaltungsbewertungen
durch Studierende in das gesamtuniversitäre Qualitätsmanagementsystem
einzubeziehen.
Zu den Fragen 8 bis 12:
Die
Bundesregierung bekennt sich zum Ziel, die öffentlichen und privaten
Investitionen im
tertiären Bildungssektor bis 2020 schrittweise auf 2 % des BIP zu
erhöhen. Derzeit liegen wir mit 1,2 % BIP an öffentlichen Ausgaben
auf einem guten Kurs, wobei es vordergründig gilt eine Steigerung der
derzeit 0,1 % BIP an privaten Ausgaben für den Hochschulbereich zu
bewirken.
In Verfolgung dieses Zieles wird das Universitätsbudget in den nächsten Jahren signifikant aufgestockt:
Mit der
Erhöhung des Globalbudgets, den zusätzlichen Mitteln im Bereich der
Generalsanie-
rungen und des Konjunkturpaketes II, unter Berücksichtigung der
Forschungsförderung sowie der Mittel für entfallende
Studienbeiträge wird das Universitätsbudget in der Periode 2010 bis
2012 um insgesamt rund 17 % gegenüber den Jahren 2007 bis 2009 ansteigen.
Damit können die Kapazitäten in Lehre und Forschung erhöht und
die Betreuungsverhältnisse verbessert
werden.
Zu Fragen 13 bis 15:
Eine Erhebung
der Nebenbeschäftigungen des Lehrpersonals an den Universitäten durch
das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist nicht
beabsichtigt, da die Beurteilung der Zulässigkeit von
Nebenbeschäftigungen autonom auf universitärer Ebene zu erfolgen hat:
bei den Universitätsangestellten obliegt diese Aufgabe dem Rektor, für
das beamtete Uni-
versitätspersonal ist das Amt der Universität Dienstbehörde
erster Instanz.
Zu Frage 16:
Die
Universitäten wurden im Rahmen der Leistungsvereinbarungen 2010 bis 2012
eingeladen, Vorhaben und Ziele für die Lehre und Lernorganisation
vorzuschlagen. Zahlreiche Uni-versitäten sind der Einladung nachgekommen
so z. B. Sicherung und Optimierung des
Einsatzes neuer Medien an der Universität Innsbruck sowie auch weiterer
Ausbau der Kooperation der Johannes Kepler Universität Linz mit der
Fernuniversität Gesamthochschule Hagen.
Außerdem werden den Universitäten 34 Mio. € für die Verbesserung der Lehr- und Studien-situation zur Verfügung gestellt. Die Universitäten wurden eingeladen, geeignete Vorhaben einzureichen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die Anträge auch von der ÖH unterfertigt sein müssen. Zahlreiche Anträge, z. B. für E-Services für Studierende, Ausbau IT-Infrastrukur, Neue Medien – Förderung von E-Learning – Projekten, flexibles Lernen – E-Tutoring, Bereitstellung von multimedialem Lernmaterial als OpenCourseWare und elektronischem Prüfungsraum usw., wurden bewilligt. Der erste Teilbetrag wird bereits im März 2010 ausbezahlt.
Zu Frage 17:
Das
Regierungsprogramm sieht vor, dass bei der Universitätsfinanzierung die
Teilung in ein Lehr- und ein Forschungsbudget geprüft werden soll.
Diesbezügliche Überlegungen können – aber müssen
nicht zwangsläufig – in einer studienplatzbezogenen Finanzierung der
Lehre
münden. Die Thematik wird derzeit im Rahmen des Dialogs
„Hochschulpartnerschaft“ diskutiert.
Zu Frage 18 bis 21:
Das Raumangebot der Universitäten ist über jährliche Erhebungen auf Basis des Bildungs-dokumentationsgesetzes umfassend nach Standort, Nutzung, Fläche und Mietaufwand dokumentiert.
Eine
österreichweite Erhebung des Bauzustandes und daraus abgeleitet des General-sanierungsbedarfes
erfolgte auf Basis des § 112 UG 2002 gemeinsam mit den
Universitäten. Daraus abgeleitet wurde im Rahmen der Vereinbarung zwischen
der Republik Österreich und der Rektorenkonferenz im November 2005 eine
Generalsanierungsoffensive gestartet. Der Großteil der Baumaßnahmen
ist bereits fertig gestellt oder befindet sich in Bau. Das vereinbarte
Investitionsvolumen beträgt 500 Mio. €. Ein erheblicher Teil dieses
Volumens entfällt auf
Ersatzneubauten.
Mit dem
Konjunkturpaket II der Bundesregierung (120 Mio. € für die Jahre
2009 und 2010)
wurde ein weiterer Investitionsschwerpunkt für den Universitätsbau
gesetzt. Auch hier sind
beschlossene Baumaßnahmen bereits angelaufen.
Im Dialog mit
den einzelnen Universitäten werden darüber hinaus auf Grundlage ihrer
baulichen Gesamtentwicklungsplanung Bauvorhaben definiert und im Rahmen der
Leistungsverein-barungen abgehandelt. Bautermin- und Baukostenplanungen sind
bei sämtlichen Bauvorhaben fixer Bestandteil der Projektsteuerung.
Überdies ist die Erstellung eines „Bauleitplans“ fixer
Bestandteil des Österreichischen Hochschulplans, der nach Erstellung von
Empfehlungen aus dem Dialog Hochschulpartnerschaft, entwickelt werden wird.
Zu Fragen 22 bis 24 :
Evaluierungen
haben auf europäischer Ebene in regelmäßigen Abständen (1
– 2 Jahre) statt-gefunden. Dabei ist auch die österreichische
Umsetzung behandelt worden, z.B. country
reports: http://www.bmwf.gv.at/eu_internationales/bologna_prozess/national_report_0709/elt
Die jeweiligen
Ergebnisse dieser begleitenden Evaluierungen sind in die Beschlüsse zur
weiteren Umsetzung, die bei jeder Minister/innen-Konferenz gefasst wurden,
eingeflossen.
Zudem wurde zur Evaluierung der ersten 10 Jahre der Umsetzung der Bologna-Ziele eine umfassende Studie (assessment report) durch ein unabhängiges Forscher/innenkonsortium verfasst, die im Rahmen der Bologna Ministerial Anniversary Conference am 11./12. März 2010 vorgestellt wurde.
Außerdem
ist auf das ständige Monitoring und auf den Dialog „Hochschulpartnerschaft“
als
intensive Bestandsaufnahme zu verweisen. Die Unterschiedlichkeiten in den
verschiedenen Fachrichtungen werden verstärkt herausgearbeitet,
entscheidend ist vor allem die sachgerechte Umstellung der Curricula, die eine Aufgabe
der Universitäten darstellen. Für eine generelle Aussetzung des Bologna-Prozesses
fehlt jede sachliche Grundlage.
Die Bundesministerin:
Dr. Beatrix Karl e.h.