4250/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 23. März 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0020-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4324/J betreffend „Konjunkturpaket der BIG“, welche die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2010 an mich richteten, stelle ich eingangs fest, dass die Anfrage ausschließlich Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung der BIG betrifft, die grundsätzlich nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen. Im Sinne bestmöglicher Transparenz habe ich jedoch die Geschäftsführung der BIG um eine Stellungnahme ersucht, auf deren Basis die Fragen wie folgt zu beantworten sind:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 18 der Anfrage:

 

Die im Zuge des Baukonjunkturpaketes von der BIG umgesetzten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen zur nachhaltigen Energieeinsparung beinhalten unter anderem den Tausch von Fenstern, die Sanierung von Fassaden, Portal- und Stiegenhausverglasungen, die Dämmung der obersten Geschoss- und Kellerdecken, die Umstellung von Heizungen oder die Erhöhung der Dämmstärken.

Maßnahmen, die zur energietechnischen Optimierung von Gebäuden beitragen, sind in allen Teilbereichen des Konjunkturpaketes enthalten (Neubau/Sanierung, Instandhaltung, Thermische Sanierung).

 

Die Summe der Aufträge, die unter dem Titel des Konjunkturpaketes ll durch die BIG zur Sicherung der geforderten Nachhaltigkeit (Energieeinsparung) vergeben wurde, stellt sich mit Datenstand vom 29. Jänner 2010 - gegliedert sowohl nach den einzelnen Bundesländern wie auch nach bislang beauftragten und bereits in Rechnung gestellten Beträgen - wie folgt dar:

 


Umsetzung

Neubau/Sanierung 2009-2010

Instandhaltung 2009-2010

thermische Sanierung 2009-2010

Maßnahme

je Bundesland

Anzahl

Errichtungs-
kosten

Auftrags- summe

Rechnungs- summe

Anzahl

Errichtungs-
kosten

Auftrags- summe

Rechnungs- summe

Anzahl

Errichtungs-
kosten

Auftrags- summe

Rechnungs- summe

(Mio. € netto)

(Mio. € brutto)

(Mio. € brutto)

Burgenland

3

20,300

0,964

0,680

49

0,448

0,289

0,227

5

0,471

0,179

0,156

Kärnten

2

16,600

1,026

0,552

33

1,576

1,014

0,945

21

2,860

0,812

0,777

13

257,200

54,760

17,476

306

10,670

6,014

4,853

15

0,918

0,889

0,868

10

74,300

12,578

6,213

178

7,038

3,264

3,082

5

0,227

0,225

0,222

Salzburg

6

68,400

2,081

1,845

127

4,742

2,645

2,561

28

3,215

1,667

1,611

Steiermark

8

96,800

12,934

5,191

409

16,465

5,408

4,841

30

9,088

1,091

1,026

Tirol

4

24,200

8,273

1,554

54

1,959

1,281

1,000

1

0,030

0,030

0,030

Vorarlberg

2

11,700

0,630

0,296

44

2,851

2,053

1,635

 

 

 

 

Wien

7

581,900

101,743

38,022

675

43,730

19,166

16,388

16

51,002

42,719

11,480

SUMME

55

1.151,400

194,989

71,829

1875

89,479

41,134

35,532

121

67,811

47,612

16,170

 

 

Antwort zu den Punkten 19 bis 22 der Anfrage:

 

Es finden laufend Verhandlungen über weitere Projektaufträge zwischen den einzelnen Ressorts und der BIG statt. Da die BIG diesbezügliche Umsetzungsmaßnahmen aber erst nach Abschluss entsprechender mietvertraglicher Vereinbarungen in die Wege leiten kann, ist eine Angabe zukünftiger, in Aussicht genommener Maßnahmen im Hinblick auf Art und Umfang nicht möglich, da diese von der Bestellung durch die Ressorts abhängen.

 

Je nach Art der baulichen Maßnahmen werden diese unterschiedlich abgewickelt: Instandhaltungen werden laufend beauftragt, umgesetzt und abgerechnet. Größervolumige Bauprojekte, deren Umsetzung jedenfalls eine mietvertragliche Einigung zwischen der BIG und den Ministerien als Besteller voraussetzen, werden seitens der BIG bis zur "Ausschreibungsreife" vorbereitet und im Anschluss an eine Einigung umgesetzt. Sowohl die Ausschreibung als auch die darauf folgende Vergabe von Aufträgen ist direkt von der Mietvertragsunterzeichnung durch die Ressorts abhängig; daher kann eine zeitliche Einschätzung dahingehend nicht erfolgen.

 

 

Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

 

Der Zeitpunkt für die Rechnungslegung der durch die BIG beauftragten Lieferungen und sonstigen Leistungen obliegt alleine den beauftragten Unternehmen und kann somit nicht geplant oder einer Prognose unterzogen werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 24 bis 26 und 30 der Anfrage:

 

Nein. Die Kosten für die Errichtung des "Musterbüros" im Rahmen einer Nutzerbestellung werden durch das Bundesministerium für Finanzen nach Rechnungslegung direkt und zur Gänze bezahlt.

 

Die Auftragssumme für das Musterbüro in 1030 Wien, Erdbergstraße 196, beläuft sich auf rd. € 1,07 Mio. inkl. Honorare und USt. Darin enthalten sind auch die Möblierung mit Planungsmöbeln und die wissenschaftliche Begleitung durch eine Akustikfachfirma.

 

Die Gesamtfläche für das Musterbüro samt Besprechungseinheit, Sozialraum und Kommunikationszonen beträgt 525 m².

 

 

Antwort zu Punkt 27 der Anfrage:

 

Der derzeitige Standort wurde noch nicht aufgekündigt.


Antwort zu den Punkten 28, 29, 31, 32 und 33 der Anfrage:

 

Diese Fragen fallen weder in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, noch können sie von der BIG beantwortet werden.