4252/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 22.03.2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0024-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4376/J betreffend „Halbierung Mehrwertsteuer Übernachtung“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Rahmen des diesjährigen ÖHV-Kongresses in Zell am See wurde mir das ÖHV-Maßnahmenpapier für die Bundesregierung "Vorschläge zur nachhaltigen Sicherung des Österreichischen Tourismus" übergeben. Darin sind Vorschläge für Maßnahmen auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene wie beispielsweise zur Optimierung der Bankbeziehung, der finanziellen Ausstattung der Österreich Werbung und zu Finanzierung und Förderung enthalten. Weiters wurde die Bestellung eines Regierungsbeauftragten angeregt.


Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:

 

Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist zu Steuerfragen festzuhalten, dass singuläre Maßnahmen ohne Berücksichtigung des gesamten Steuersystems grundsätzlich nicht zielführend sind.

Die grundsätzliche Skepsis gegenüber singulären Maßnahmen wird im konkreten Fall von zwei internationalen Studien bestätigt (2003 von der Europäischen Kommission und 2007 von Copenhagen Economics), die im wesentlichen feststellen, dass die Einführung von ermäßigten Steuersätzen einerseits für den Staat extrem kostspielig, andererseits ein ungeeignetes Instrument zur Erzielung von wirtschaftlichen Effekten ist; Steuersatzreduzierungen werden dabei an den Konsumenten nicht weitergegeben.

 

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit ist vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in dieser Frage auf die Expertise des Bundesministeriums für Finanzen als für Steuerfragen zuständiges Ressort zurückgegriffen worden. Eine externe Expertise wurde nicht in Auftrag gegeben.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 bis 14 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Finanzen wurde zur „Halbierung Mehrwertsteuer Übernachtung“ befasst und hat in seiner Stellungnahme eine ablehnende Haltung zur Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Übernachtungen eingenommen.

 

Zur angefragten Haltung der Länder und der Wirtschaftskammer Österreich ist festzuhalten, dass es nicht zu den Aufgaben des  Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend zählt, die Positionen anderer Gebietskörperschaften oder Interessenvertretungen zu bestimmten Themen zu interpretieren.

 

 


Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Dem Thema wirtschaftliche Rahmenbedingungen wurde im laufenden Tourismusstrategieprozess breiter Raum gewidmet. Die Diskussion steuerlicher Fragen wird in diesem Rahmen weiter fortgesetzt werden.