4254/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0028-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4414/J betreffend „neue Formulare als Folge der Eingetragenen Partnerschaft“, welche die Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen am 29. Jänner 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:

 

Ich ersuche um Verständnis, dass es wegen der Anzahl der verwendeten Formulare aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist, diese einzeln aufzulisten.

 

Mein Haus hat in einem Rundschreiben, das an alle Organisationseinheiten und an die nachgeordneten Dienststellen ergangen ist, auf die Änderungen im Personenstandsrecht hingewiesen, die bewirken, dass eine Person nunmehr durch ihren Familien- oder Nachnamen bestimmt wird. Die Adressaten des Rundschreibens wurden um eine ehest mögliche Änderung der verwendeten Formulare im Sinne dieser Gesetzeslage ersucht.

 

Allgemein ist festzuhalten, dass ein Großteil der verwendeten Formulare nicht durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben ist und lediglich der Ermittlung der zur jeweiligen Gesetzesvollziehung notwendigen Daten dient.

 

Formulare werden auch in Zukunft so gestaltet sein, dass dem Datenschutzgesetz entsprochen wird.

 

Die Kosten allfälliger Umgestaltungen sind nicht genau bezifferbar, werden sich jedoch im Hinblick darauf, dass ein Großteil der Formulare elektronisch zur Verfügung steht, in Grenzen halten.