4256/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0032-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 19. März 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4448/J-NR/2010 betreffend Flohmarkt Linz09, die die Abg. Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 3. Februar 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 8:

Anlässlich der Bewerbung von Linz zur „Kulturhauptstadt Europas 2009“ sind die Republik Österreich-Bund, das Land Oberösterreich und die Stadt Linz übereingekommen, die Kulturhauptstadt Linz 2009 mit jeweils 20 Mio. EUR zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden mit der „Linz 2009 – Kulturhauptstadt Europas OrganisationsGmbH“ (im Folgenden „Linz 2009 GmbH“) drei gesonderte Förderungsverträge abgeschlossen. Beim Förderungsvertrag betreffend den Bundesanteil vom 1. September 2006 wurde unter Berücksichtigung der allgemein geltenden Förderungsrichtlinien im Speziellen vereinbart, dass die Bundesförderung in Höhe von 20 Mio. EUR ausschließlich der Umsetzung des kulturellen Programms der Kulturhauptstadt Linz 2009 zu widmen ist.

 

Festgestellt wird, dass die Linz 2009 GmbH eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Linz ist, an der der Bund nicht beteiligt ist.


In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbstständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes
(z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.

 

Gegenständliche Fragen beziehen sich aber in erster Linie auf Handlungen von Unternehmensorganen, sodass zur Beantwortung der Anfrage das betreffende Unternehmen um Auskunft ersucht werden müsste.

 

Es kann daher nur soweit Auskunft gegeben werden, wie dem Ressort im Wege des Vertreters des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Aufsichtsrat der Linz 2009 GmbH Informationen zugehen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur war vom angesprochenen „Flohmarkt“, dessen Verwertungserlös einen Teil der Einnahmen der Linz 2009 GmbH darstellt und im Zuge des zu genehmigenden Jahresabschlusses auszuweisen sein wird, im Wege seines Vertreters im Aufsichtsrat der Linz 2009 GmbH informiert. Die daran anknüpfenden Fragestellungen betreffen Handlungen der Linz 2009 GmbH im Rahmen ihrer operativen Geschäftsführung, sodass von einer Beantwortung Abstand genommen wird.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass jeder Jahresabschluss zwingend durch einen Abschlussprüfer zu prüfen und ein geprüfter Jahresabschluss durch Hinterlegung beim Firmenbuchgericht offenzulegen ist. Eine begleitende Finanzkontrolle erfolgt gemäß den Bestimmungen der Errichtungserklärung durch das Haushalts- und Beteiligungsmanagement der Stadt Linz. Darüber hinaus wird jährlich eine Prüfung durch das Kontrollamt (Stadtrechnungshof) der Stadt Linz vorgenommen. Die Prüfberichte des Kontrollamtes der Stadt Linz aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 liegen dem Gemeinderat der Stadt Linz vor.

 

Ergänzend wird vermerkt, dass aus dem laufenden Controlling der vertragsgemäßen Umsetzung (bezüglich des Förderungsvertrages betreffend den Bundesanteil) keine Anhaltspunkte vorliegen, dass der vereinbarte Kostenrahmen nicht eingehalten wurde.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.