4449/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.04.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0043-I/4/2010                                                  Wien, am 6. April 2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Februar 2009 unter der Nr. 4520/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Presseförderung der Österreichischen Bauernzeitung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 7:

Ø  Wie viel an Förderungsmitteln wurden von 2005-2009 für die oben angeführten Bauernbund-Zeitschriften ausbezahlt und in welcher Höhe sind Presseförderungen für 2010 zu erwarten (bitte um getrennte Aufstellung für die einzelnen Agrarzeitungen und Jahre)?

Ø  Wurden den o.a. Zeitschriften des Bauernbundes auch Vertriebsförderungen zuerkannt? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte um getrennte Aufstellung für die Jahre 2005 - 2009)?

 

In den Jahren 2005 bis 2009 erhielten die in der Anfrage angeführten Wochen-zeitungen folgende Förderungsbeträge aus dem Titel der Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004:


Name der Zeitung

2005

2006

2007

2008

2009

Neues Land

82.799,72

83.385,22

83.812,20

89.317,00

90.060,30

Österreichische BauernZeitung

82.799,72

83.385,22

83.812,20

89.317,00

90.060,30

 

Außerdem erhielt die Österreichische BauernZeitung im Jahr 2005 gemäß § 11 Abs. 2 Z 2 PresseFG 2004 einen Zuschuss in der Höhe von € 4,50.

 

Im Bundesfinanzgesetz 2010 sind für die Presseförderung Mittel in derselben Höhe wie im Vorjahr vorgesehen. Zur Höhe der auf die einzelnen Förderungswerber entfallenden Beträge können keine Angaben gemacht werden, da noch nicht feststeht, wie viele Ansuchen eingebracht werden (die Frist läuft bis 31. März) und welche Zeitungen die Voraussetzungen im Beobachtungszeitraum 2009 erfüllt haben.

 

Die Ergebnisse der Förderung werden wie in den Vorjahren nach der Entscheidung der KommAustria im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden: http://www.rtr.at/de/ppf/PFErgebnisse.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Wurde von der Presseförderungskommission eine Empfehlung abgegeben, die genannten Zeitschriften in der bisher üblichen Weise zu fördern? Wenn ja, wie wurde dies begründet?

Ø  Hat sich die Presseförderungskommission mit der Frage befasst, ob die Voraussetzungen für eine Förderung der genannten Wochenzeitungen vorliegen? Wenn ja, wie wird das im Gutachten der Kommission begründet, ist das Gutachten öffentlich zu erhalten und wenn ja, wo?

 

Jede im Gutachten der Presseförderungskommission abgegebene Empfehlung bezieht sich auf ein konkretes Ansuchen und wird nicht automatisch Jahr für Jahr „fortgeschrieben“. Die Kommission hat sich daher jedes Jahr bei allen Ansuchen mit der Frage befasst, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Ausschlaggebend für die Zuerkennung einer Förderung ist die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im vorangegangenen Jahr, dem so genannten „Beobachtungszeitraum“ (vgl. § 3 Abs. 1 PresseFG  2004).


Die Presseförderungskommission hat in den Jahren 2005 bis 2009 empfohlen, die Wochenzeitungen „Neues Land“ und „Österreichische BauernZeitung“ zu fördern, da diese alle gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Hinsichtlich der Ansuchen um Förderung der Wochenzeitungen „Österreichische BauernZeitung -Landwirtschaftszeitung Oberösterreich“ und „Österreichische BauernZeitung – Tiroler Ausgabe“ wurde eine Ablehnung mangels Erfüllung der Förderungsvoraussetzung des § 2 Abs. 1 Z 1 letzter Satz PresseFG 2004 empfohlen.

 

Adressat der Kommissionsgutachten ist die KommAustria, eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie verträgt sich der Umstand, dass alle drei Zeitschriften vom Bauernbund (einer Teilorganisation der ÖVP) herausgegeben werden und überdies inhaltlich weitgehend übereinstimmen mit dem Anspruch in § 1 Presseförderungsgesetz 2004, wonach der Bund die österreichischen Tages- und Wochenzeitungen durch finanzielle Zuwendungen fördern soll, um die Vielfalt der Presse in Österreich zu erreichen?

 

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass in dem in der Frage angeführten § 1 PresseFG 2004 eine allgemeine Zielbestimmung des Presseförderungsgesetzes formuliert ist. Wie dieses Ziel erreicht werden soll – also die Umsetzung dieser Zielbestimmung in konkrete Förderungsvoraussetzungen und Aufträge an die Verwaltung – ist in den weiteren Bestimmungen des Presseförderungsgesetzes geregelt. Der Verwaltung steht es nicht frei, selbst darüber zu entscheiden, wie die Umsetzung der Zielbestimmung des § 1 PresseFG 2004 am besten erfolgen soll.

 

Die Tatsache, dass mehrere Zeitungen denselben Herausgeber aufweisen, ist kein gesetzlicher Förderungsausschlussgrund.

 

Zur Frage der inhaltlichen Übereinstimmung mehrerer Zeitungen wird darauf hingewiesen, dass nach der Bestimmung des § 2 Abs. 1 Z 1 letzter Satz PresseFG 2004 der redaktionelle Teil einer förderungswürdigen Tages- oder Wochenzeitung überwiegend aus eigenständig gestalteten Beiträgen bestehen muss. Laut Erläuterungen zum IA 292/A, XXII. GP, bedeutet dies, dass der redaktionelle Teil der Zeitung höchstens zur Hälfte aus Beiträgen bestehen darf, die von einer anderen Zeitung übernommen oder von einer Gemeinschaftsredaktion gestaltet wurden.


In den von der KommAustria im Internet unter der Adresse http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Foerderungen_Pressefoerderung_Richtlinien veröffentlichten Richtlinien ist dazu Folgendes festgehalten:

 

„1.2. Die in § 2 Abs.1 Z 1 PresseFG 2004 verwendete Formulierung „überwiegend aus eigenständig gestalteten Beiträgen“ bedeutet, dass eine Tages- oder Wochenzeitung auch dann förderungswürdig ist, wenn ein Teil der redaktionellen Seiten in Kooperation mit anderen Zeitungen produziert oder von anderen Zeitungen übernommen wird. Der redaktionelle Teil der Zeitung darf allerdings höchstens zur Hälfte aus Beiträgen bestehen, die von einer anderen Zeitung übernommen oder von einer Gemeinschaftsredaktion gestaltet wurden.

 

Nicht als eigenständig gestaltet zählen Beiträge, die von einer anderen Redaktion zugeliefert werden oder im Rahmen einer Kooperation mehrerer Zeitungen zu einem gemeinsamen Zeitungsteil beitragen.“

 

Daraus folgt, dass bis zu der gesetzlich festgelegten Obergrenze die inhaltliche Übereinstimmung zwischen mehreren Zeitungen keinen Förderungsausschlussgrund darstellt.

 

Weist eine Zeitung im Beobachtungszeitraum allerdings keinen ausreichenden Anteil an eigenständigen gestalteten redaktionellen Seiten auf, ist das Ansuchen mangels Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Z 1 letzter Satz PresseFG 2004 abzulehnen.

 

Zu Frage 5:

Ø  Laut § 2 (1) Z 1 ist die Vergabe der Presseförderungen daran gebunden, dass die Tages- und Wochenzeitungen weder Kundenzeitschriften noch Presseorgane von Interessensvertretungen sein dürfen. Inwiefern ist die Bauernbundzeitung kein Presseorgan einer Interessensvertretung?

 

Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich bei einer Zeitung um das Presseorgan einer Interessensvertretung handelt, ist das ausschlaggebende Kriterium die Medieninhaberschaft. Keine der beiden geförderten Wochenzeitungen weist im relevanten Zeitraum als Medieninhaber eine Interessenvertretung auf.


Zu Frage 6:

Ø  Laut § 2 (1) Z 7 sind Kopfblätter, Mutationen sowie andere Druckschriften, die von demselben Verleger unter dem gleichen Namen oder unter einem nur durch eine regionale Bezeichnung abweichenden Namen herausgebracht oder überwiegend von derselben Redaktion gestaltet werden, nicht gesondert zu fördern, sondern sind dem Stammblatt zuzurechnen. Werden die oben angeführten Zeitschriften des Bauernbundes weiterhin gesondert gefördert und wenn ja, mit welcher Begründung?

 

Bei der "Österreichischen BauernZeitung" und dem "Neuen Land" handelt es sich um zwei eigenständige Wochenzeitungen mit unterschiedlichen Namen und eigenständigen Redaktionen.

 

Zu Frage 8:

Ø  Welche sonstigen landwirtschaftlichen Fachzeitungen und Zeitschriften erhielten im Zeitraum 2004 bis jetzt Presseförderung? Wie hoch waren diese Förderungen für die einzelnen Fachzeitungen und Zeitschriften (bitte um eine jährliche Auflistung)?

 

Es werden keine landwirtschaftlichen Fachzeitungen und Zeitschriften gemäß dem PresseFG 2004 gefördert, da gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 PresseFG 2004 förderungswürdige Tages- und Wochenzeitungen auf Grund ihres Inhalts über den „Kreis der reinen Fachpresse“ hinausreichen sowie vorwiegend der politischen, allgemein wirtschaftlichen und kulturellen Information und Meinungsbildung dienen müssen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen