4452/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.04.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  9. April 2010

GZ: BMG-11001/0043-I/5/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4499/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4 :

Daten über sämtliche Lebensmittelimporte liegen dem ho Ressort nicht vor. Derartiges fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Finanzen.

Dem BMG liegen die Daten über die an den österreichischen Grenzkontrollstellen abgefertigten Sendungen vor. Von den Waren und Tieren die grenztierärztlich kontrollpflichtig sind, wurden im Jahr 2009 an den österreichischen Grenzen (den Flughäfen Wien-Schwechat und Linz) 2307 Sendungen der Abfertigung zur Einfuhr in die EU gestellt. Von diesen Sendungen wurden 87 Sendungen nicht zur Einfuhr zugelassen, weil die EU Bedingungen nicht erfüllt werden konnten.

371 Sendungen waren Lebensmittel.

Frage 5:

Produktgruppen

Blei

Cadmium

Quecksilber

Back- und Konditorwaren

 

 

35

Energy-Drinks und -pulver

 

 

3

Fischereierzeugnisse

184

189

178

Fleischprodukte

48

46

11

Getränke außer Wasser

129

129

145

Getreideprodukte

9

9

1

Gewürze

1

1

1

Honig

59

59

58

Kakaoerzeugnisse

3

28

22

Kindernährmittel

99

100

99

Kürbiskerne

5

5

 

Milcherzeugnisse

36

36

67

Nahrungsergänzungsmittel

10

10

10

Obst- und Gemüsewaren (einschl. Salat)

46

46

24

Pilzwaren

10

10

4

Salat-Dressing

 

 

1

Salz

1

1

1

Sportlernahrung

53

53

53

Trink-/Mineral-/Quellwasser

69

83

64

Zuckerwaren

 

 

7

Zusatzstoffe

5

1

5

Gesamtergebnis

767

806

789

 

Hinsichtlich der grenztierärztlich kontrollpflichtigen Sendungen wurden im Jahr 2009 20 Sendungen von tierischen Lebensmitteln untersucht, davon wurden 9 Sendungen auf Rückstände und 7 Sendungen auf Schwermetalle (Hg, Cd, Pb, As, Zn) untersucht.

Es wurden Lammfleisch, Geflügelfleischerzeugnisse, Milcherzeugnisse, Honig, Därme und Fischereizeugnisse (Thunfisch, Fischkonserven, Hummer lebend, Flusskrebse, Kaviar) untersucht.

Frage 6:

Im Jahr 2009 wurden bezüglich Blei 6 Proben beanstandet und zwar 5 mal ein Nahrungsergänzungsmittel als „Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006“  und einmal ein Fleischprodukt als „nicht sicher – gesundheitsschädlich“.

Hinsichtlich Cadmium wurde 1 Fischereierzeugnis als „Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006“ beanstandet.

Hinsichtlich Quecksilber erfolgten keine Beanstandungen


Frage 7:

Sowohl die Ergebnisse von Untersuchungen aus Vorjahren wie auch z. B. Meldungen über RASFF oder sonstige Beobachtungen werden bei der Erstellung des Proben- und Revisionsplanes berücksichtigt.

Schwerpunktmäßig ist für 2010 die Überprüfung von Schokoladen mit hohem Kakaoanteil auf Cadmium und die Überprüfung von Folgenahrung auf Blei und Cadmium geplant.

Fragen 8  und 9:

Eine statistische Auswertung sämtlicher Probenziehungen hinsichtlich „Probenziehungsort: Flughafen“ existiert nicht, die Frage kann daher nicht zur Gänze beantwortet werden.

Im Jahr 2009 wurden von den grenztierärztlich kontrollpflichtigen Sendungen an den Flughäfen bei 23 Sendungen Proben gezogen.

Bei den im Jahr 2009 untersuchten Proben der grenztierärztlich kontrollpflichtigen Sendungen gab es eine Überschreitung der zugelassen Werte. Eine Sendung Tierdärme war positiv auf Chloramphenicol und Nitrofurane.