4525/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.04.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 19. April 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0052-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4539/J betreffend „Kooperationsvereinbarung Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Österreichwerbung und WKO“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 23. Februar 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der Kooperationsvertrag, abgeschlossen am 11. Dezember 2000 zwischen dem Bund und der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), ist Bestandteil des Syndi-katsvertrags und regelt technische Fragen im Zusammenhang mit der Bildung der sogenannten Austria Center. Darunter versteht man die räumliche und teilweise organisatorische Zusammenlegung von Außenhandelsstellen der WKO und den Außenstellen der Österreich Werbung (ÖW). In diesem Kooperationsvertrag werden insbesondere Themen wie die innere Organisation dieser Kooperation, Personalfragen, Abrechungsfragen sowie die Aufteilung der Gemeinkosten geregelt.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Nein.

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Der Kooperationsvertrag wird sowohl in den Syndikatsversammlungen von AWO und ÖW evaluiert, als auch im Präsidium der ÖW behandelt. Auch der Rechnungshof hat sich anlässlich seiner Prüfung im Jahr 2008 dieser Materie angenommen und sieht die Zusammenlegung der Büros positiv.

 

Mit Stand Februar 2010 existieren 14 Bürogemeinschaften; in zehn weitern ÖW-Standorten sind Bürogemeinschaften derzeit aus diversen Gründen nicht realisierbar. In weiteren fünf ÖW-Standorten sind Bürogemeinschaften nicht möglich; etwa, weil es keine Außenhandelsstelle vor Ort gibt.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Der Bereich Austria Center ist bei jeder Budgeterstellung Thema. Die ÖW ist bestrebt, sich den sich ständig verändernden Rahmenbedingungen im internationalen Tourismus adäquat anzupassen und jeden Standort auf Synergien, insbesondere mit dem Netz der AWO, zu evaluieren.