4730/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.05.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

                                                                                            Wien, am 5. Mai 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0102-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4812/J betreffend „Budget Österreichwerbung“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 11. März 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Erstellung des Budgets des Vereins Österreich Werbung ist statutengemäß eine der Aufgaben der Geschäftsführung. Diese hat dem Präsidenten und dem Präsidium jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres den Budgetentwurf für das nächste Jahr vorzulegen.

 

Das Präsidium des Vereins Österreich Werbung wird im Herbst auf Basis dieses Entwurfs das Budget für das Jahr 2011 beschließen.

 


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die strategischen Ziele und Aufgaben des Vereins Österreich Werbung sind in den Statuten festgelegt. Im Budgetentwurf 2011 wird die Österreich Werbung ihre Vorschläge zur operativen Umsetzung dieser strategischen Vorgaben darstellen.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Bei allen Budgetüberlegungen ist sich der Bund seiner Verantwortung für die
finanzielle Ausstattung des Vereins Österreich Werbung bewusst. Die Österreich Werbung muss in der Lage sein, auch zukünftig ihre strategischen und operativen Aufgaben für die österreichische Tourismuswirtschaft wahrzunehmen.

 

Bei den internen Planungen für das Budget 2011 wird daher versucht, den ÖW-Mitgliedsbeitrag den Aufgaben entsprechend festzusetzen; die Fixierung der Höhe des Mitgliedsbeitrages obliegt jedoch dem Gesetzgeber bei der Beschlussfassung des Bundesfinanzgesetzes 2011.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Nach Vorlage des Budgetentwurfs durch die Österreich Werbung wird der Bund mit der Wirtschaftskammer Österreich Verhandlungen über die Höhe der        Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2011 führen und die Generalversammlung der Ös-terreich Werbung darüber eine Entscheidung treffen. Der Bund ist dabei jedoch an die Vorgaben des zu beschließenden Bundesfinanzgesetzes 2011 gebunden.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Derzeit gibt es keine Überlegungen, von der in den Statuten der ÖW vorgesehenen jährlichen Beschlussfassung des Budgets abzugehen.

 


Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Derzeit wird geprüft, ob die bestehende rechtliche Organisationsstruktur der Österreich Werbung als Verein oder eine andere Rechtsform besser geeignet ist, für die Herausforderungen der Zukunft optimal gerüstet zu sein.