4861/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0075-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4930/J vom 24. März 2010 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 2.:
Der Bund hat mit den Konjunkturpaketen und der Steuerreform einen wesentlichen Beitrag geleistet, die Konjunktur anzukurbeln. Der Bund ist immer ein verlässlicher Zahler. Gerade in einer wirtschaftlich angespannten Situation trägt der Bund damit zur wirtschaftlichen Stabilisierung bei. Aus der Studie ergibt sich nicht, dass der Bund seine Zahlungsfristen verlängert hätte. Ungeachtet dessen, ist gesetzlichen Bestimmungen und bestehenden Vereinbarungen nachzukommen.
Zu 3. bis 6.:
Die rechtliche Grundlage für die Begleichung von Schulden der Bundesministerien bilden §§ 71 (4) und 75 (5) Bundeshaushaltsgesetz und §§ 17 (3) und 38 (1) Bundes-haushaltsverordnung 2009.
Zu 7. bis 9.:
Für nachgeordnete Stellen nach § 5 (2) Z 4 und 5 BHG (anweisende und anweisungsermächtigte Organe des Bundes – z.B. FinProk, Finanzämter, Landesschulräte, Justizvollzugsanstalten, Gerichte, Schulen - gelten die angeführten Bestimmungen des BHG und der BHV. Ausgegliederte Unternehmen (z.B. Universitäten, Museen) des Bundes unterliegen nicht den Bestimmungen für den Bund.
Mit freundlichen Grüßen