4997/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 14. Juni 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0144-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5099/J betreffend „geplante Wintersperre des Donau - Radweges“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 21. April 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Aus Sicht des Tourismus ist das Thema Rad von steigender Bedeutung. Beschränkungen für Radfahrer sollten daher die Ausnahme sein. Ob im Einzelfall Wintersperren gerechtfertigt sind, liegt aber letztlich in der Kompetenz des jeweiligen Wegehalters, da damit auch weitreichende Haftungsfragen verbunden sein können.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Derzeit liegen noch keine Daten bezüglich der Nutzung des Donauradwegs in der Wintersaison vor; es läuft aber ein vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend gefördertes Projekt zur ganzjährigen Frequenzzählung.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Ja.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Regelung betreffend Fahrradnutzung auf Treppelwegen wird durch die Wasserstraßen-Verkehrsordnung getroffen, für die das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig ist.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 10 der Anfrage:

 

Eine Änderung der Wasserstraßen-Verkehrsordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie befindet sich derzeit im Begutachtungsverfahren. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat in seiner Stellungnahme zu dieser geplanten Änderung angeregt, auch die Bestimmungen über das Radfahrverbot zu überprüfen, insoweit auch gelindere Mittel zur Erreichung eines Haftungsausschlusses ausreichen würden.